Förderung für Umweltbildung Bewilligung

    Förderung für Umweltbildung beantragen

    Sie sind Verantwortliche:r eines durch die Senatorin für Kinder und Bildung geförderten Lernortes aus dem Bereich der Umweltbildung und möchten einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme im Rahmen von Umweltbildung stellen?

    Beschreibung

    Externe Lernorte aus dem Bereich Umweltbildung und globales Lernen mit bestehenden Kooperationsvereinbarungen können Anträge bei der Senatorin für Kinder und Bildung auf Zuwendung stellen.

    Zur Förderung ihrer Arbeit können die externen Lernorte / Bildungspartner:innen (gemäß einer Kooperationsvereinbarung) Anträge auf Zuwendung stellen. Diese Anträge sind jährlich neu zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Senatorin für Kinder und Bildung ein Abschlussbericht zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Dieser wird inhaltlich und fachlich geprüft und im Referat Finanzmanagement archiviert.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung I Referat 20 - Qualitätsentwicklung und Standardsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag und Projektskizze

      Es muss eine Projektskizze zur Maßnahme vorgelegt und ein Finanzierungsplan erstellt werden.

      Diese Unterlagen müssen zusammen mit einem formlosen Antrag eingereicht werden.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigung muss vorliegen.

    Verfahrensablauf

    • Der / die Antragsteller:in reiht einen Antrag auf Zuwendung bei Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 20 – Qualitätsentwicklung und Standardsicherung ein.
    • Die Landeskoordination prüft den Antrag inhaltlich und reicht ihn bei positivem Eindruck an das Referat Finanzmanagement als Vermerk zur weiteren Bearbeitung.
    • Das Referat Finanzmanagement prüft den Antrag aus finanzieller Sicht und gibt Rückmeldung an die Landeskoordinatorin.
    • Das Finanzmanagement schreibt den Bewilligungsbescheid und weist das Geld zur Auszahlung an.

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Keine.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English