Förderung für staatlich anerkannte Umweltstation Bewilligung

    Bewilligung von Förderanträgen für die Ökologiestation Bremen

    Sie sind Verantwortlicher der Ökologiestation Bremen und möchten einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme im Rahmen von Umweltbildung stellen?

    Beschreibung

    „Die Ökologiestation führt in Bremen-Schönebeck seit über 40 Jahren Umweltbildungsarbeit durch und beabsichtigt dabei, zum Verständnis der ökologischen Voraussetzungen einer lebensfähigen Umwelt beizutragen.

    Das am Talhang der Schönebecker Aue gelegene Außengelände bietet kleinen und großen Besucher*innen die Möglichkeit, auf 20 ha eine Fülle von Biotopen kennenzulernen, z.B. naturbelassenen Wald, Feuchtwiesen, Streuobstwiese, Bach, Teiche sowie einen insektenfreundlichen Garten und dabei biologische Vielfalt zu erleben und ihre Bedeutung zu verstehen.“ (Quelle:  www.ökologiestation-bremen.de)

    Zur Förderung ihrer Arbeit kann die Ökologiestation Bremen gemäß einer Kooperationsvereinbarung Anträge auf Zuwendung stellen. Diese Anträge sind jährlich neu zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Senatorin für Kinder und Bildung ein Abschlussbericht zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Dieser wird inhaltlich und fachlich geprüft und im Referat Finanzmanagement archiviert.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung I Referat 20 - Qualitätsentwicklung und Standardsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Projektskizze zur Maßnahme
    • Finanzierungsplan

    Voraussetzungen

    Eine Antragsberechtigung muss vorliegen.

    Verfahrensablauf

    • Der / die Antragsteller:in reiht einen Antrag auf Zuwendung bei Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 20 – Qualitätsentwicklung und Standardsicherung ein.
    • Die Landeskoordination prüft den Antrag inhaltlich und reicht ihn bei positivem Eindruck an das Referat Finanzmanagement als Vermerk zur weiteren Bearbeitung.
    • Das Referat Finanzmanagement prüft den Antrag aus finanzieller Sicht und gibt Rückmeldung an die Landeskoordinatorin.
    • Das Finanzmanagement schreibt den Bewilligungsbescheid und weist das Geld zur Auszahlung an.

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English