Tageszulassung beantragen / Bremerhaven
Sie möchten eine Tageszulassung beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Neufahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3726
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters
Informationen zu den benötigten Unterlagen bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit
- EG-Typgenehmigung
- Nationaler Typgenehmigung
entnehmen Sie bitte der Dienstleistungsbeschreibung "Kraftfahrzeug anmelden" unter "Voraussetzungen".
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt - Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
- zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
- Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. - Keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. - schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
- Anmeldung nur am Hauptwohnsitz der/s Halter:in
Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters:,
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung:
- die Zulassungsbescheinigung Teil II und
- die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
- die Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer nach § 20 Abs. 3 Satz 6 StVZO
- oder Datenbestätigung nach § 20 Abs.3.a Satz 1 StVZO
- bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung (EU-Übereinstimmungsbescheinigung = COC-Papier) beziehungsweise mit nationaler Typgenehmigung (ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis) beziehungsweise mit Einzelgenehmigung oder einem Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, für die bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein Fahrzeugbrief ausgefüllt war, zusätzlich:
- der Kaufvertrag oder die Originalrechnung sowie
- gegebenenfalls die Zollquittung/Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, sofern kein innergemeinschaftlicher Erwerb gegeben ist (also bei Einfuhr aus eine Nicht-EU-Staat)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.
Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages nach § 16 Absatz 1 FZV bedarf. Die zuständige Zulassungsbehörde vermerkt das Datum der Erstzulassung und das Datum der Außerbetriebssetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Zusätzlich wird der Sicherheitscode nach § 13 Absatz 1 Satz 2 FZV freigelegt und ein vorläufiger Zulassungsnachweis ausgestellt.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung in Betrieb gesetzt werden. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen hat die das Fahrzeug führende Person den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
- Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
- Wenn ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, kann die Reservierung schon vor der Tageszulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
- Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Termine können Sie jederzeit online über www.bremerhaven.de oder unter den folgenden Telefonnummer vereinbaren: Telefon (0471) 115
Kosten
Anlassbezogene Erhöhung (Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, Wunschkennzeichenzuteilung etc.) möglich.: Gebühr 48.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025