Gymnasium Aufnahme

    Anmeldung zur Aufnahme an einem Gymnasium (Übergang 4 nach 5)

    Sie möchten Ihr Kind für die 5. Klasse an einer Schule in Bremen anmelden?

    Beschreibung

    Sie haben die Wahl zwischen der Oberschule und dem Gymnasium. Die Wahl der Schulart ist eine verantwortungsvolle Entscheidung, bei der Sie durch die Schule unterstützt werden. Zum Halbjahreswechsel der 4. Klasse bietet Ihnen daher Ihre Grundschule Elternsprechtage an. Nutzen Sie die Gelegenheit, von den Lehrer:innen die Voraussetzungen Ihres Kindes für das Lernen in der Sekundarstufe I erläutert zu bekommen und besprechen Sie ausführlich die Vor- und Nachteile der einzelnen Schularten für die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes. Gleichzeitig haben Sie als Eltern die Gelegenheit zu schildern, wie Sie selbst Ihr Kind einschätzen. Sie kennen Ihr Kind auch aus anderen Lebenssituationen und verbinden mit der Wahl für Ihr Kind selbstverständlich auch Wünsche und Hoffnungen für die weitere Schullaufbahn. 

    Die Entscheidung über die geeignete Schulart für Ihr Kind liegt bei Ihnen. Sie müssen allerdings am angebotenen Beratungsgespräch teilgenommen haben. Ihre Teilnahme an dem Beratungsgespräch ist verpflichtend. Nehmen Sie nicht an der Elternberatung teil, weist die Grundschule Ihr Kind einer Schulart zu.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 24 - Schulbetrieb, Schulentwicklung, Beratung und Aufsicht –Allgemeinbildende Schulen–

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Für alle Kinder der stadtbremischen Schulen werden keine Unterlagen benötigt. Für alle anderen Kinder (inkl. Bremerhaven) werden folgende Unterlagen benötigt:
      • Nachweis über den Umzug nach Bremen zum Schuljahresbeginn
      • Kompetenzbeschreibungen für die Fächer Deutsch und Mathematik
      • Protokollbogen

    Voraussetzungen

    Das Kind muss die 4. Jahrgangsstufe besuchen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Geben Sie unbedingt 3 unterschiedliche Wunschschulen an. Die Erst-, Zweit- und Drittwahl stellen eine Rangfolge dar. Haben Sie nur eine Schule gewählt und Ihr Kind kann an dieser Wunschschule nicht aufgenommen werden, nimmt es nicht mehr an dem weiteren Aufnahmeverfahren der Zweit- und Drittwahl teil. 

    Das Aufnahmeverfahren für die Jahrgangsstufe 5 wird mit einem technik-gestützten System zentral bei der Senatorin für Kinder und Bildung gesteuert. Das heißt, alle Daten werden anonymisiert und für das Aufnahmeverfahren an die von Ihnen gewünschte Schule des Sekundarbereichs I (Oberschule oder Gymnasium) weitergeleitet. Aufgrund dieses Verfahrens wird sichergestellt, dass sich jedes Kind nur einmal pro Wahl registrieren lassen kann.

    Ende Februar/Anfang März werden in den Schulen der Sekundarstufe I nacheinander drei getrennte Aufnahmeverfahren in der Reihenfolge der Erst- bis Drittwahl durchgeführt.

    Stehen genügend Schüler:innenplätze zur Verfügung, werden alle Kinder aufgenommen, unabhängig vom Leistungskriterium oder der Zuordnung der Grundschulen.

    Falls die Nachfrage die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt, wird das sogenannte Aufnahmeverfahren durchgeführt. Dabei wird zwischen dem Gymnasium und der Oberschule unterschieden.

    Das Aufnahmeverfahren für die Oberschule

    Zunächst werden gegebenenfalls bis zu 10 % der zur Verfügung stehenden Plätze an Härtefälle vergeben.

    Anschließend werden bis zu einem Drittel der insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze an Schüler:innen aus den zugeordneten Grundschulen vergeben, deren Lernentwick-lungsbericht zum Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik Leistungen ausweist, die über dem Regelstandard liegen. Eine Übersicht der zugeordneten Grundschulen zu den Oberschulen finden Sie am Ende dieser Broschüre. 

    Danach werden die Kinder aus den zugeordneten Grundschulen berücksichtigt, ohne dass es dabei auf das Leistungskriterium ankommt. Eine Aufstellung der zugeordneten Grundschulen zu den Oberschulen finden Sie am Ende dieser Broschüre. 

    Stehen danach noch Plätze zur Verfügung, können auch Kinder aus anderen Grundschulen aufgenommen werden.

    Übersteigt die Zahl der Anmeldungen innerhalb einer Gruppe die für diese Gruppe zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet innerhalb der jeweiligen Gruppe das Los.

    Das Aufnahmeverfahren für das Gymnasium

    Zunächst werden gegebenenfalls bis zu 10 % der zur Verfügung stehenden Plätze an Härtefälle vergeben.

    Anschließend werden Schüler:innen aufgenommen, deren Lernentwicklungsbericht zum Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik Leistungen ausweist, die über dem Regelstandard liegen.

    Stehen danach noch Plätze zur Verfügung, können auch die übrigen Kinder aufgenommen werden.

    Übersteigt die Zahl der Anmeldungen innerhalb einer Gruppe die für diese Gruppe zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet innerhalb dieser Gruppe das Los. 

    Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Jedes Jahr wird ein Stichtag online veröffentlicht, bis zu dem der Antrag gestellt sein muss.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe

    Kosten

    Gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English