Schüler:innen für die Aufnahme an einem Förderzentrum anmelden
Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Spezialförderzentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung?
Beschreibung
Die Förderzentren Hören, Sehen und körperlich und motorische Entwicklung können auf Wunsch der Eltern als Wahlangebot alternativ zur inklusiven Beschulung angewählt werden. Dafür wird ein formloser Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht bei der Senatorin bei Kinder und Bildung gestellt und entschieden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Diagnostizierter Förderbedarf Hören, Sehen oder körperlich und motorische Entwicklung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sorgeberechtigten informieren sich an dem für sie zuständigen Förderzentrum über die Möglichkeiten der Beschulung ihres Kindes und stellen gegebenenfalls einen formlosen Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht bei der zuständigen Stelle der Senatorin für Kinder und Bildung. Dort wird dieser Antrag geprüft und entschieden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.07.2024