Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen
Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Ansprechpartner
Justizprüfungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 13:30 - 15:00 Oder nach vorheriger Terminvereinbarung.; Di-Do 08:30 - 12:00 Oder nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361-58611
Fax: +49 421 361-17920
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
erforderliche Unterlagen
- Abschlusszeugnis / Diplome
- Prüfungszeugnisse
- Studien
- Sonstige Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich bei einem Justizprüfungsamt beantragen.
- Sie können den Antrag formfrei schriftlich stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.
- Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
- Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
- Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
- Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
- Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
- Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024