Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung

    Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

    Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie die erste juristische Prüfung bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, praktische juristische Erfahrungen zu sammeln in vier Pflichtstationen und einer Wahlstation.

    Der Vorbereitungsdienst dauert in Vollzeit grundsätzlich zwei Jahre.

    Er endet mit der zweiten juristischen Prüfung. 

    Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder –referendarin in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

     

    Ansprechpartner

    Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen I Referendarabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall 198

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361-58610, -58611, -58602

    Fax: +49 421 361-17290

    E-Mail: referendare@oberlandesgericht.bremen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis über die bestandene erste juristische Prüfung
    • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
    • Ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
    • Nachweise, aus denen sich die Namensänderung ergibt
      • Bei Namensänderung
    • Ggf. Gültige Aufenthaltsbescheinigung über gesamte Zeit des Vorbereitungsdienstes (bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten)
    • Erklärung, ob eine Bewerbung um die Einstellung als Referendar:in auch in anderen Oberlandesgerichtsbezirken erfolgt oder ob dort die Einstellung ggf. versagt worden ist
    • Vorstrafenerklärung
    • Erklärung darüber, wo die Ausbildung in Zivilsachen abgeleistet werden soll
    • Ggf. eine Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstbescheinigung, Bescheinigung über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
    • Ggf. Nachweis des Grades der Behinderung oder der Gleichstellung
    • Ggf. Antrag auf Teilzeit und Unterlagen diesbezüglich (z. B. Härtefallantrag)
    • Gültige Aufenthaltsbescheinigung
      • bei ausländischen Staatsangehörigen
    • Erklärung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Lichtbild

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie haben das erste juristische Examen bestanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben. Einstellungen erfolgen jeweils zum April und Oktober.

    • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren. Alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen, insbesondere das Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung, müssen spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen eingegangen sein (§ 2 der Verordnung über das Auswahlverfahren und die Vergabe von Ausbildungsplätzen für den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Bremen).
    • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

    Fristen

    Die Einstellungen erfolgen zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vollständig mit allen Unterlagen vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie schriftlich über den Erfolg Ihrer Bewerbung informiert.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English