Schülerbeförderung Durchführung

    Schülerbeförderung beantragen

    Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (geistige Beeinträchtigung, Rollstuhl, Hören und Sehen im Förderzentrum) besteht der Anspruch der Sammelbeförderung.

    Die Schülersammelbeförderung kann von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kindern einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:

    • Körperlich-motorische Entwicklung
    • Geistige Beeinträchtigung
    • Sozial-emotionale Entwicklung bei Beschulung im Förderzentrum
    • Hören bei Beschulung im Förderzentrum
    • Sehen bei Beschulung im Förderzentrum

    Die Schüler*innen werden mit Kleinbussen morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 24 - Schulbetrieb, Schulentwicklung, Beratung und Aufsicht –Allgemeinbildende Schulen–

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sonderpädagogischer Förderbedarf in geistiger Beeinträchtigung, körperlich-motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören und sozial-emotionale Entwicklung bei Beschulung in speziellen Förderzentren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erziehungsberechtigten wenden sich an die Schule, falls sie die Busbeförderung für ihr Kind nutzen möchten bzw. sie werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Sammelbeförderung in Anspruch nehmen möchten.

    Wenn die Sammelbeförderung genutzt werden soll, wendet sich die Schule an die zuständige Stelle bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Dieses tritt mit dem jeweiligen Fahrdienst in Kontakt, um die Busbeförderung zu organisieren. Der Fahrdienst gibt die Rückmeldung, ob und zu wann das Kind in die Sammelbeförderung integriert werden kann. Dieses hängt von der Wohnadresse und von der aktuellen Belegung des Fahrzeugs ab. Bei positivem Ergebnis gibt der Fahrdienst der zuständigen Stelle eine zügige Rückmeldung und setzt sich mit dem Eltern in Verbindung um ihnen mitzuteilen, wann ihr Kind künftig morgens von zu Hause abgeholt wird und wann es wieder zu Hause sein wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist variabel, da zuerst die Möglichkeit der Sammelbeförderung geprüft wird. Falls dieses nicht möglich ist, wird die Möglichkeit einer Einzelbeförderung geprüft.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English