Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen
Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Kindertageseinrichtungsangebot anbieten? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Beschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.
Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachtet werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 30 Qualitätsentwicklung und Aufsichtsfunktionen in der Kindertagesbetreuung – Landesjugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: personalmeldung@kinder.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Es wird empfohlen sich bezüglich der Voraussetzungen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024