Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern anerkennen
Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen schulischen Abschlusses.
Beschreibung
Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz werden die Abschlüsse und Berechtigungen der Bundesländer gegenseitig anerkannt. Die Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit richtet sich nach der Art des Abschlusses und dem Bundesland, in dem die Ausbildung erfolgte.
Bitte beachten Sie, dass nur die Anerkennung des vorhandenen Schulabschlusses erfolgt, das heißt, es gibt keine inhaltliche Prüfung im Hinblick auf nachträgliche Zusatzqualifikationen und Berechtigungen.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
Beschreibung
Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.
Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-10402
E-Mail: referat22@bildung.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21 - Gestalterische Aufgaben der allgemeinbildenden Schulen und der Lehrerbildung
Beschreibung
Das Referat 21 hat die ministeriellen Aufgaben im Bereich der allgemeinbildenden Schularten – Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, der Privatschulen – sowie der Lehrerbildung. Daneben bearbeitet das Referat die Grundsatzaufgaben in den Themen der Inklusion und der Migration / interkulturelle Schulentwicklung sowie der Beruflichen Orientierung. Die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Referats 21.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-13222
E-Mail: office@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Abschlusszeugnis beziehungsweise amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
- Identitätsnachweis
Rechtsgrundlage(n)
- KMK-Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I
- KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung
- KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien
- KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs
- KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs
- KMK-Vereinbarung zur über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
- KMK-Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
- § 38 Absatz 5 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 30 Absatz 1 Zeugnis-Verordnung
Verfahrensablauf
Gleichwertigkeitsbescheinigung im Regelfall nicht erforderlich wegen wechselseitiger Anerkennung der Abschlüsse durch KMK
Im Bedarfsfall Gleichwertigkeitsbescheinigung nach Überprüfung bei Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024