Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen
Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung, wenn sie die im Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Die Einmalzahlung konnte zwischen dem 15. März und 2. Oktober 2023 beantragt werden.
Die gesetzliche Antragsfrist zur Beantragung der Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-)Fachschüler:innen ist abgelaufen!
Beschreibung
Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten.
Wenn Sie zu dem Adressatenkreis zählen und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf die Einmalzahlung online nach dem vorgesehenen Verfahren stellen. Als antragsberechtigte Person erhalten Sie hierzu einen Zugangscode und ggf. eine PIN von Ihrer Ausbildungsstätte. Für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler ist das Anlegen eines BundID-Nutzerkontos erforderlich. Sie können Ihren Antrag bis zum 30.09.2023 stellen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Ansprechpartner
Der Senator für Finanzen
Beschreibung
Unsere Aufgaben:
- Überregionale Finanzangelegenheiten
- Zentrales IT-Management und E-Government
- Steuern und Steuerpolitk
- Ressortübergreifendes Haushaltswesen und Beteiligungsmanagement
- Ressortübergreifendes Personalmanagement
- Ressortübergreifende Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung und -organisation
- Immobilienwirtschaft und -management
- Querschnittsangelegenheiten der Innenrevision
Detaillierte Informationen zu den Aufgaben finden Sie auf der Internetseite des Senators für Finanzen unter https://www.finanzen.bremen.de
Dienststellen und Einrichtungen des Finanzressorts:
Eine Übersicht finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/info/dienststellen-einrichtungen
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzämter Bremen und Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Adresse
Hausanschrift
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Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
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Telefon: +49 421 361-0
E-Mail: office@swh.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz | Referat 20 - Berufe im Gesundheitswesen
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Telefon: +49 421 3610
E-Mail: Lpa-hb@gesundheit.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
Beschreibung
Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.
Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-10402
E-Mail: referat22@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zugangscode
- von der Ausbildungsstätte übermittelt.
- Gegebenenfalls PIN
- von der Ausbildungsstätte übermittelt.
- IBAN aus dem SEPA-Raum
- Antragstellende benötigen ein BundID-Konto zur Identifizierung im Antragsprozess.
Voraussetzungen
- Sie können die Einmalzahlung erhalten, wenn Sie die im Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) festgelegten Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen zum Adressatenkreis des EPPSG gehören. Dazu gehören:
- Studierende,
- Hierzu zählen aus dem Bereich der Hochschulen bspw. auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester, Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Studierende in einem dualen Studium.
- Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schülerinnen und Schüler in (Berufs-)Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Schülerinnen und Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien,
- Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die in einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfasst sind.
- Bei Auszubildenden ist zu differenzieren: Es kommt für die Anspruchsberechtigung darauf an, was für eine Ausbildungsstätte sie besuchen und was für einen Abschluss sie anstreben. Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen, erhalten die Einmalzahlung. Das gilt auch für Auszubildende, die eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Studierende,
- UND Sie müssen zusätzlich zum Stichtag am 01. Dezember 2022 in Ihrer Ausbildungsstätte immatrikuliert bzw. angemeldet gewesen sein,
- UND zusätzlich muss Ihr Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Stichtag am 01. Dezember 2022 in Deutschland gewesen sein.
- Personen, die einen auf maximal zwei Semester begrenzten Studienaufenthalt/Praktikumsaufenthalt im Ausland durchgeführt haben und parallel noch bei ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert/angemeldet waren, haben in der Regel ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler kann man digital über www.einmalzahlung200.de beantragen.
- Sie richten sich ein BundID-Konto mit der eID-Funktion des Personalausweises, mit Ihrem ELSTER-Zertifikat, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel, Ihrer EU-Identität oder Ihrer Unionsbürgerkarte ein.
- Alternativ richten Sie sich ein BundID-Konto als Basisregistrierung mit Nutzername/Passwort ein.
- Sie erhalten von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode und ggf. eine PIN.
- Sie registrieren sich auf der Website www.einmalzahlung200.de mit Ihrem BundID-Konto.
- Sie geben den von Ihrer Ausbildungsstätte übermittelten Zugangscode (und ggf. die PIN) in das Antragsformular ein.
- Sie geben die weiteren erforderlichen Angaben an, insbesondere die IBAN Ihres Kontos, eines Gemeinschaftskontos oder eines Fremdkontos.
- Nach Absenden Ihres Antrags wird dieser an die zuständige Stelle im Land übermittelt und im jeweiligen Landesfachverfahren (voll-)automatisiert geprüft.
- Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten Ihren Bewilligungsbescheid.
- Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Zuständige Stelle für den Hochschulbereich:
- Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen (SWH), Abteilung Wissenschaft, Referat „Hochschulen und Hochschulpolitik“
Zuständige Stelle für Fachschulen und Berufsfachschulen (ohne Gesundheitsfachschulen)
- Die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 22 „Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen“
Zuständige Stelle für den Bereich der Gesundheitsfachschulen
- Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV), Referat 40 „Rechtsangelegenheiten Gesundheit, Berufe- und Sozialversicherungsrecht“
Zuständige Stelle für den Bereich der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und für den Bereich der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht
- Der Senator für Finanzen (SF), Referat 30 „Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Personalvertretungsrecht“
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.03.2024