Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte Anerkennung

    Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte beantragen

    Sie haben eine Weiterbildungsmaßnahme absolviert, um das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik auszuüben? Dann können Sie die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme beim Staatlichen Prüfungsamt beantragen oder sich zur Prüfung melden.

    Beschreibung

    Das Staatliche Prüfungsamt ist für lehramtsbezogene Prüfungen zuständig. Ihm obliegt die Feststellung abgeschlossener inländischer und ausländischer Lehrkräfteberufsqualifikationen zum Erwerb der Lehr- und Lehramtsbefähigung und die Durchführung diesbezüglicher Anerkennungsverfahren.

    Auch Weiterbildungsmaßnahmen, die in Inhalt und Umfang den Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt im Wesentlichen gleichwertig sind, können als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt werden. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft das Staatliche Prüfungsamt.

    Die Weiterbildungsmaßnahme schließt mit einer Prüfung ab, mit der die Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik erworben wird, und orientiert sich inhaltlich an den in Vereinbarungen zwischen den Bundesländern definierten Standards. Sie soll Lehrer:innen qualifizieren, wissenschaftlich fundiert das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik auszuüben, und umfasst zwei sonderpädagogische Fachrichtungen. Eine der zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen muss „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Lernen“ sein.

    Als Weiterbildungsmaßnahme zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik wird ein weiterbildender Masterstudiengang Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik anerkannt, der den Anforderungen in der zwischen den Bundesländern getroffenen Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt entspricht. Diese Anforderung ist durch eine Akkreditierung nachzuweisen.

    Der Umfang der Weiterbildungsveranstaltungen umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte. Bereits erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen, soweit keine wesentlichen Unterschiede bestehen, sowie nachgewiesene Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden und keine wesentlichen Unterschiede zu den in einem akkreditierten Studiengang zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten aufweisen, werden anerkannt.

    Ansprechpartner

    Staatliches Prüfungsamt (StaPa)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8 - 12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

      Formloser Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsmaßnahme.

    • Beglaubigte Ausweiskopie mit Aufenthaltsstatus und ggf. Namensänderungsdokument
    • Deutschsprachiger Lebenslauf
    • Beglaubigte Kopien des Zeugnisses

      Beglaubigte Kopien des Zeugnisses über die Befähigung zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Lehramt sowie über die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung der Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik kann beantragen, wer 

    1. die Befähigung zu einem allgemeinbildenden oder zu einem berufsbildenden Lehramt erworben hat, 
    2. im Land Bremen in einer öffentlichen Schule als Lehrkraft arbeitet, 
    3. an einer Weiterbildungsmaßnahme in einem akkreditierten weiterbildenden Masterstudiengang erfolgreich teilgenommen hat, deren Inhalt und Umfang den Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt im Wesentlichen gleichwertig ist. 
    4. dem Antrag die in einem akkreditierten weiterbildenden Masterstudiengang zu erstellende Beurteilung der Schulleitung der Schule, an der die teilnehmende Lehrkraft ihre Weiterbildung absolviert hat, beifügt. 
    5. bei der universitären Weiterbildungsmaßnahme an einem nicht akkreditierten Studiengang teilgenommen hat. Dann ist eine staatliche Prüfung in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen erforderlich, die vom Staatlichen Prüfungsamt organisiert und durchgeführt wird. Zugelassen wird zu dieser staatlichen Prüfung, wer ein mit mindestens „ausreichend“ beurteiltes Schulgutachten vorlegt und sonderpädagogische oder inklusionspädagogische Weiterbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von 120 Leistungspunkten nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Antrag mit vollständigen Unterlagen werden beim Staatlichen Prüfungsamt eingereicht.
    2. Die vorliegende Weiterbildungsmaßnahme wird auf Gleichwertigkeit in Inhalt und Umfang für ein sonderpädagogisches Lehramt geprüft. 
    3. Die Entscheidung über den Antrag wird getroffen.
    4. Die Antragstellenden erhalten einen Feststellungsbescheid vom Staatlichen Prüfungsamt.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English