Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

    Bewerbung um Aufnahme an einer Ausbildungsvorbereitung

    Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern, bei der Berufsorientierung zu unterstützen und sie auf die alsbaldige Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten.

    Beschreibung

    Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge zielen auf Schülerinnen und Schüler, die:

    • nach der Allgemeinbildung in das berufsbildende System übergehen, 
    • schulpflichtig sind, 
    • dabei noch nicht in der Lage sind, eine vollzeitschulische oder duale Ausbildung aufzunehmen. 

    Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern. Die Ausbildungsvorbereitung soll ihnen bei der Berufsorientierung helfen und sie auf die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten. Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss soll der Erwerb der Berufsbildungsreife ermöglicht werden.

     In den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen sollen

    Schulpflichtige beschult werden, die 

    1. mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben,
    2. die keinen anderen Bildungsgang gewählt haben oder in keinen anderen Bildungsgang aufgenommen werden konnten und 
    3. keine Berufsausbildung beginnen oder ihre Ausbildung abgebrochen haben.

    Außerdem sollen die Bildungsgänge durch Schulpflichtige besucht werden, die 

    • nach Ihrem 14. Lebensjahr in die Bundesrepublik Deutschland immigriert sind, 
    • keine oder geringe Deutschkenntnisse haben und 
    • aufgrund ihres Alters nicht in Schulen der Sekundarstufe I aufgenommen werden können.

    Folgende Bildungsgänge können je nach Erfüllung entsprechender Zulassungsvoraussetzungen besucht werden:

    • Praktikumsklasse,
    • Werkstufe,
    • Berufsorientierungsklasse,
    • Sprachförderklasse mit Berufsorientierung,
    • Berufsorientierung mit Sprachförderung

    Mit Ausnahme des Bildungsganges Werkstufe dauert der Besuch in der Regel 1 Jahr. 

    Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Berufsbildende Schule. 

    Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Berufsbildenden Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter dem Link

    https://www.service.bremen.de/behoerden-1467     

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen

    Beschreibung

    Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.

    Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für den Besuch eines Bildungsganges der Ausbildungsvorbereitung ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit einer Dauer von mindestens 10 Jahren. Außerdem wird gegebenenfalls je nach Bildungsgang ein Beratungsgespräch bei der ZBB in der Jugendberufsagentur (JBA) vorausgesetzt.

    Da im Zusammenhang der Aufnahme in die Bildungsgänge eine Selektion nach vorherigem Abschluss, sonderpädagogischem Förderbedarf und Sprachstand erfolgt, ist die Erfüllung beziehungsweise die Nichterfüllung für eine Aufnahme von entscheidender Bedeutung. Für die Aufnahme in den Bildungsgang der Werkstufe ist eine Statuierung in Wahrnehmung und Entwicklung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wählen Sie den gewünschten Bildungsgang der Berufsbildenden Schule im Bereich der Ausbildungsvorbereitung aus. 
    • Vereinbaren Sie ggf. einen Termin mit der ZBB in der JBA
    • Sie erhalten eine Bestätigung über ein durchgeführtes Beratungsgespräch der ZBB
    • Laden Sie sich das Aufnahmeformular von der Homepage der gewünschten Schule herunter oder holen Sie es vor Ort im Schulsekretariat in Papierform ab. 
    • Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen (u.a. Bestätigung der ZBB über das erfolgte Beratungsgespräch) entsprechend der Vorgaben ein. 
    • Nach erfolgter Auswahl durch die Schule erhalten Sie eine Mitteilung zu Ihrer Aufnahme oder Ablehnung. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English