Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen: Einfache Berufsbildungsreife, Erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beziehungsweise der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Beschreibung
Die Senatorin für Kinder und Bildung ist für die Bewertung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen zuständig. Die Anerkennung erfolgt zum Zweck der Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bundesland Bremen.
Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Aufnahme eines Studiums ist die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V. zuständig. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren? - "Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V.".
Für die Anerkennung eines abgeschlossenen Studiums ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zuständig. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)".
Alle Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen beantwortet das Willkommenscenter Bremen. Einen Link zur Internetseite finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - Willkommens-Center".
Zuständigkeit
- Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21Einfache Berufsbildungsreife, Erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, fachgebundene Hochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
E-Mail: zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de - Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22Fachhochschulreife
E-Mail: referat22@bildung.bremen.de
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
Beschreibung
Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.
Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-10402
E-Mail: referat22@bildung.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21 - Gestalterische Aufgaben der allgemeinbildenden Schulen und der Lehrerbildung
Beschreibung
Das Referat 21 hat die ministeriellen Aufgaben im Bereich der allgemeinbildenden Schularten – Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, der Privatschulen – sowie der Lehrerbildung. Daneben bearbeitet das Referat die Grundsatzaufgaben in den Themen der Inklusion und der Migration / interkulturelle Schulentwicklung sowie der Beruflichen Orientierung. Die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Referats 21.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-13222
E-Mail: office@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Benötigte Unterlagen und Nachweise
Immer erforderlich
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Abschlusszeugnis* mit Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache und auf Deutsch**
- Lebenslauf
- Gültiges Ausweisdokument, z. B. Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass
Wenn möglich
- Studiennachweise in Originalsprache und auf Deutsch**
- Nachweis über Hochschulaufnahmeprüfung in Originalsprache und auf Deutsch**
- Nachweis über Namensänderung in Originalsprache und auf Deutsch**
- Spätaussiedlerausweis in Originalsprache und auf Deutsch**
* In Einzelfällen werden zusätzliche Schuljahreszeugnisse angefordert.
** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse von beeidigten Übersetzer/innen – nach Möglichkeit in Deutschland – anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von Übersetzungen aus dem Ausland behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer/innen aus Deutschland nachzufordern.
Formulare
Voraussetzungen
- Vollständiger Antrag
- Wohnsitz und/oder Arbeitgeber im Bundesland Bremen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Gegebenenfalls Nachforderung benötigter Unterlagen
- Gegebenenfalls vertiefte Prüfung durch die ZAB
- Ausstellung des Bescheides
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.09.2024
Stichwörter
Schulabschlüsse