Anerkennung International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International
Sie wollen Ihr International Baccalaureate zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Beschreibung
Die Senatorin für Kinder und Bildung ist für die Bewertung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen zuständig – unter anderem auch für die Anerkennung vom International Baccalaureate Diploma. Die Anerkennung erfolgt zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bundesland Bremen.
Zuständigkeit
- E-Mail-Postfach E-Mail: zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21 - Gestalterische Aufgaben der allgemeinbildenden Schulen und der Lehrerbildung
Beschreibung
Das Referat 21 hat die ministeriellen Aufgaben im Bereich der allgemeinbildenden Schularten – Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, der Privatschulen – sowie der Lehrerbildung. Daneben bearbeitet das Referat die Grundsatzaufgaben in den Themen der Inklusion und der Migration / interkulturelle Schulentwicklung sowie der Beruflichen Orientierung. Die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Referats 21.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-13222
E-Mail: office@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Benötigte Unterlagen und Nachweise
Immer erforderlich
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- International Baccalaureate Diploma* mit Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache und auf Deutsch**
- Lebenslauf
- Gültiges Ausweisdokument, z. B. Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass
Wenn möglich
- Nachweis über Namensänderung in Originalsprache und auf Deutsch**
- Spätaussiedlerausweis in Originalsprache und auf Deutsch**
* In Einzelfällen werden zusätzliche Schuljahreszeugnisse angefordert.
** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse von beeidigten Übersetzer/innen – nach Möglichkeit in Deutschland – anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von Übersetzungen aus dem Ausland behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer/innen aus Deutschland nachzufordern.
Formulare
Voraussetzungen
- Vollständiger Antrag
- Wohnsitz und/oder Arbeitgeber im Bundesland Bremen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Antragstellung per E-Mail oder per Post
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Gegebenenfalls Nachforderung benötigter Unterlagen
- Gegebenenfalls vertiefte Prüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK (ZAB)
- Ausstellung des Bescheides
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.08.2023
Stichwörter
Schulabschlüsse