International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Anerkennung

    Anerkennung International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International

    Sie wollen Ihr International Baccalaureate zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.

    Beschreibung

    Die Senatorin für Kinder und Bildung ist für die Bewertung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen zuständig – unter anderem auch für die Anerkennung vom International Baccalaureate Diploma. Die Anerkennung erfolgt zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bundesland Bremen. 

    Zuständigkeit

    • E-Mail-Postfach      E-Mail: zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21 - Gestalterische Aufgaben der allgemeinbildenden Schulen und der Lehrerbildung

    Beschreibung

    Das Referat 21 hat die ministeriellen Aufgaben im Bereich der allgemeinbildenden Schularten – Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, der Privatschulen – sowie der Lehrerbildung. Daneben bearbeitet das Referat die Grundsatzaufgaben in den Themen der Inklusion und der Migration / interkulturelle Schulentwicklung sowie der Beruflichen Orientierung. Die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Referats 21.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Benötigte Unterlagen und Nachweise

      Immer erforderlich

      • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
      • International Baccalaureate Diploma* mit Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache und auf Deutsch**
      • Lebenslauf
      • Gültiges Ausweisdokument, z. B. Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass

      Wenn möglich

      • Nachweis über Namensänderung in Originalsprache und auf Deutsch**
      • Spätaussiedlerausweis in Originalsprache und auf Deutsch**

      * In Einzelfällen werden zusätzliche Schuljahreszeugnisse angefordert.

      ** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse von beeidigten Übersetzer/innen – nach Möglichkeit in Deutschland – anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von Übersetzungen aus dem Ausland behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer/innen aus Deutschland nachzufordern.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Vollständiger Antrag
    • Wohnsitz und/oder Arbeitgeber im Bundesland Bremen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung per E-Mail oder per Post
    • Prüfung auf Vollständigkeit
    • Gegebenenfalls Nachforderung benötigter Unterlagen 
    • Gegebenenfalls vertiefte Prüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK (ZAB)
    • Ausstellung des Bescheides

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist maßgeblich vom Mitwirken der Antragstellenden und in Einzelfällen von der Zuarbeit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) abhängig. In der Regel nimmt die Bearbeitung - bei vollständigen Unterlagen – bis zu drei Monate in Anspruch.

    Kosten

    Gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Schulabschlüsse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English