Trennungsunterhalt Festsetzung

    Geltendmachung von Unterhalt während der Trennungsphase

    Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen.

    Beschreibung

    Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden (Ehe-)Partner bzw. Ihrer in Trennung lebenden (Ehe-)Partnerin nicht über eine angemessene Unterhaltshöhe einigen können, können Sie Ihren Trennungsunterhaltsanspruch gerichtlich geltend machen. Der Ablauf eines solchen Gerichtsverfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den für den Zivilprozess geltenden Vorschriften.

    Der Trennungsunterhaltsanspruch bemisst sich nach den anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

    Weitere Informationen können Sie auch den unterhaltrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte entnehmen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Bremerhaven

    Beschreibung

    Postanschrift: Postfach 21 01 40 27522 Bremerhaven Haltestelle aus Norden kommend: "Krüselstraße" 502, 505, 506, 508 Haltestelle aus Süden kommend: "Alte Kirche" Linien: 502, 505, 506, 508 und CL

    Leitung: Stefanie Wulff, Präsidentin des Amtsgerichts

    Presseinformationen: Susanne König, Pressesprecherin des Amtsgerichts, Tel. 0471/596-13653

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordstraße 10

    27580 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 16:00; Di,Do 08:00 - 12:00 Öffnungszeiten des Nachlassgerichts an den weiteren Werktagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Bremen-Blumenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Christians-Straße 67

    28779 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:30; darüber hinaus nach tel. Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Bremen

    Beschreibung

    Anschrift des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Bremen: Hans-Böckler-Straße 50 in 28217 Bremen (Nähe Volkshaus, Eingang Altonaer Straße, Straßenbahn Linie 2, Haltestelle Lloydstraße)

    Veränderte Sprechzeit der Abteilung für Zwangsversteigerung zusätzlich Montags 12:30 - 16:00 Uhr und Mittwoch nur nach Vereinbarung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostertorstraße 25-31

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:30 darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung - bitte beachten Sie die veränderten Sprechzeiten einiger Abteilungen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

    Voraussetzungen

    Ein Trennungsunterhaltsanspruch setzt im Grundsatz voraus, dass

    • die Ehegatten bzw. Lebenspartner getrennt leben,
    • der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen ermittelt wird,
    • der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist, (Hierbei sind das Einkommen und die Zahlungsverpflichtungen der Person, welche Unterhalt begehrt, sowie die Verpflichtung zu der eigenen Erwerbstätigkeit entscheidend.)
    • der Anspruchsgegner oder die Anspruchsgegnerin leistungsfähig ist.
    • Wegen der Einzelheiten wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag zur Geltendmachung eines Trennungsunterhalts kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt gestellt werden.

    • Der weitere Ablauf des gerichtlichen Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften über den Zivilprozess.
    • Das Gericht stellt die Antragsschrift dem Antragsgegner oder der Antragsgegnerin zu. Dieser bzw. diese erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme.
    • Anschließend setzt das Familiengericht einen Betrag für den Unterhalt fest.
    • Das Gericht kann den Beteiligten aufgeben, Auskunft über ihr Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu leisten. Kommen Sie und Ihr ehemaliger (Ehe-)Partner dieser Anordnung nicht nach, kann das Gericht selbständig Erkundigungen einholen, z.B. bei Arbeitgebern oder bei Versicherungen.

    Fristen

    Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen. Rückwirkend steht Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt zu.

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    - Gerichtskosten - Rechtsanwaltskosten Beides richtet sich nach dem Streitwert.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English