Abmeldung vom Religionsunterricht
Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, dass Ihr Kind nicht am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen soll.
Beschreibung
Im schulischen Religionsunterricht sollen Schülerinnen und Schüler ein Grundwissen über Religionen erhalten, die Lebensbedeutsamkeit von Religionen verstehen und einschätzen können und sie sollen dazu angehalten werden, religiöse Überzeugungen Anderer wahrzunehmen und anzuerkennen. Diese Zielsetzung gilt für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, mit welchen religiösen oder weltanschaulichen Voraussetzungen sie in die Schule kommen.
Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, ob Ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen soll oder nicht. Sollten Sie das Unterrichtsangebot für Ihr Kind nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bzw. Ihre Kinder bei der Schule vom Fach Religion abzumelden. Nach Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) entscheiden die Schülerinnen und Schüler selbst über ihre Teilnahme am Religionsunterricht.
Wenn Schülerinnen und Schüler der Grundschule vom Religionsunterricht abgemeldet werden, nehmen sie stattdessen am Unterricht in einer Parallelklasse teil. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erhalten anstelle des Religionsunterrichts alternativen Unterricht im Fach Philosophie.
Zur Abmeldung vom Religionsunterricht wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Schule. Die Abmeldung kann formlos erfolgen.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21 - Gestalterische Aufgaben der allgemeinbildenden Schulen und der Lehrerbildung
Beschreibung
Das Referat 21 hat die ministeriellen Aufgaben im Bereich der allgemeinbildenden Schularten – Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, der Privatschulen – sowie der Lehrerbildung. Daneben bearbeitet das Referat die Grundsatzaufgaben in den Themen der Inklusion und der Migration / interkulturelle Schulentwicklung sowie der Beruflichen Orientierung. Die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Referats 21.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-13222
E-Mail: office@bildung.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Schulen der Stadtgemeinde Bremen
Beschreibung
Nutzen Sie den Schulwegweiser, um eine konkrete Schule zu finden. Diesen finden Sie hier: https://www.bildung.bremen.de/schulwegweiser-3714
Adresse
Hausanschrift
Internet
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven
Beschreibung
Sie suchen eine bestimmte Schule in Bremerhaven? Den Link dazu finden Sie hier: https://www.bremerhaven.de/de/leben-arbeiten-gesundheit/bildung-forschung/schule/schulen-in-bremerhaven.26307.html
Adresse
Hausanschrift
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erziehungsberechtigte / religionsmündige Schülerinnen und Schüler wenden sich an die jeweils zuständige Schule. Die Abmeldung vom Religionsunterricht erfolgt formlos.
Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Schule finden Sie unter "Zuständige Stellen".
Hinweise (Besonderheiten)
Unser Rat und Wunsch: Nehmen Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit wahr, sich mit ihren Kindern und den Lehrkräften über dieses Fach auszutauschen.
Gültigkeitsgebiet
- Bremen
- Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.07.2024
Stichwörter
Religion