Bewerbung um Aufnahme an einer Fachschule in Bremen
Die Ausbildung in einer Fachschule ist eine Aufstiegsfortbildung, die für die Übernahme von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene in Unternehmen vorbereitet. Wie Sie sich um die Aufnahme in eine Fachschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Die Ausbildung in einer Fachschule ist eine Aufstiegsfortbildung, die für die Übernahme von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene in Unternehmen vorbereitet. Der Abschluss einer Fachschulausbildung berechtigt Sie zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule.
An einer Fachschule können folgende Abschlüsse erreicht werden:
- Staatlich geprüfte Erzieherin / Staatlich geprüfter Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik
- Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachrichtung Personenbezogene Dienstleistungen an einer Fachschule für Personenbezogene Dienstleistungen
- Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin /Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger an einer Fachschule für Heilerziehungspflege
- Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker an der Fachschule für Technik
Die Ausbildung findet in der Regel in Vollzeitform statt. Einige Fachschulen bieten die Ausbildung auch berufsbegleitend an.
Die Ausbildungszeit beträgt in Vollzeitform zwei Jahre und dauert in berufsbegleitender Form entsprechend länger.
Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Fachschulen finden Sie auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung unter folgendem Link: https://www.bildung.bremen.de/fachschule-102792
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
Beschreibung
Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.
Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-10402
E-Mail: referat22@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule
in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar
- Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Besuch einer Fachschule ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Mittlere Schulabschluss.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Wählen Sie die gewünschte Fachschule aus.
- Laden Sie sich das Aufnahmeformular von der Homepage der gewünschten Fachschule herunter oder holen Sie es vor Ort im Schulsekretariat in Papierform ab.
- Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der Fachschule ein.
- Nach erfolgter Auswahl durch die Fachschule erhalten Sie eine Mitteilung der Fachschule zur Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu den angebotenen Bildungsgängen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fachschule.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Weiterbildung