Zulassung Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen?
Beschreibung
Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen?
Die Ausübung erfordert grundsätzlich der Zulassung nach § 59f Abs. 1 BRAO bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen.
Keiner Zulassung bedürfen Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 genannten Berufs angehören.
Es kann ein freiwilliger Antrag auf Zulassung gestellt werden.
Ansprechpartner
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen K.d.ö.R.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 16897 0
E-Mail: info@rak-bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht. Aufzug vorhanden.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine vorläufige Deckungszusage
- Registerauszug je nach Rechtsform Partnerschafts-/ Handelsregister
- Je nach Antragssteller:in und Konstellation weitere Unterlagen (vgl. S. 3 des Antragsformulars)
Voraussetzungen
Die Berufsausübungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane müssen die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c, 59d Abs. 5, 59i, 59j BRAO erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetwseite der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen"- Wo kann ich mehr erfahren? - "Formulare/ Zulassungsanträge der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen"
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen über das beA oder schriftlich bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen ein und überweisen Sie die anfallenden Gebühren.
Fristen
Bearbeitungsdauer
3 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab und beträgt bei der Einreichung vollständiger Unterlagen und Vorliegen aller Zulassungsvoraussetzungen etwa drei Wochen.)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024