Rechtsanwaltsgesellschaft Zulassung

    Zulassung Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft beantragen

    Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen?

    Beschreibung

    Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen? 

    Die Ausübung erfordert grundsätzlich der Zulassung nach § 59f Abs. 1 BRAO bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen. 

    Keiner Zulassung bedürfen Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 genannten Berufs angehören.

    Es kann ein freiwilliger Antrag auf Zulassung gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen K.d.ö.R.

    Adresse

    Hausanschrift

    Knochenhauerstraße 36/37

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht. Aufzug vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine vorläufige Deckungszusage
    • Registerauszug je nach Rechtsform Partnerschafts-/ Handelsregister
    • Je nach Antragssteller:in und Konstellation weitere Unterlagen (vgl. S. 3 des Antragsformulars)

    Voraussetzungen

    Die Berufsausübungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane müssen die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c, 59d Abs. 5, 59i, 59j BRAO erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetwseite der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen"- Wo kann ich mehr erfahren? - "Formulare/ Zulassungsanträge der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen"

    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen über das beA oder schriftlich bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen ein und überweisen Sie die anfallenden Gebühren. 

     

    Fristen

    Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Berufsausübungsgesellschaft erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab und beträgt bei der Einreichung vollständiger Unterlagen und Vorliegen aller Zulassungsvoraussetzungen etwa drei Wochen.)

    Kosten

    Für die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaft fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an. Den Link zur Gebührenordnung finden Sie unter "Weitere Informationen" - Wo kann ich mehr erfahren?" - Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English