Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis
Betriebserlaubnis für eine Apotheke beantragen
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Beschreibung
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Näheres im Merkblatt
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis unter "Weitere Informationen".
Formulare
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Einreichung der Unterlagen als Scan oder Original, sowie der Vorlage der notwendigen Originalunterlagen (z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag)
- Prüfung der Unterlagen
- Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis, sofern alle Anforderungen erfüllt sind.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Öffnungstermin ein.
Bearbeitungsdauer
Nach vollständiger Einreichung aller notwendigen Unterlagen in der Regel 4-6 Wochen. Im Falle von Klärungsbedarf kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Erlaubnis gemäß Ziffer 500.01 der aktuellen bremischen Gesundheitskosten-Verordnung gebührenpflichtig ist. Ggf. notwendige Überwachungsmaßnahmen werden separat gemäß Ziffer 500.08 abgerechnet.
Weitere Informationen
Informationen über den Betrieb von Apotheken im Internetangebot der ABDA: [https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/grundlagen-fuer-den-apothekenbetrieb/]
Liste der Apothekerkammern unter: [https://www.abda.de/ueber-uns/bak/]
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024