Chancen-Aufenthaltsrecht / Bremerhaven
Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
Beschreibung
Gut integrierten Ausländer:innen, die in der Bundesrepublik lediglich geduldet sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 25a, 25b AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Um eine Chance zu haben, die Voraussetzungen zu erfüllen, soll Ausländer:innen, die vor dem 31.10.2017 in das Bundesgebiet eingereist sind und sich mindestens 5 Jahre geduldet, erlaubt oder gestattet im Bundesgebiet aufgehalten haben, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG für 18 Monate erteilt werden.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Abteilung für Migration und Einbürgerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Mi 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00; Für die Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch oder per Email.
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang an der Bürgermeister-Smidt-Str.
WC: auf gleicher Etage
erforderliche Unterlagen
- Es sind in der Regel keine Unterlagen erforderlich.
- Im Einzelfall kann das Migrationsamt benötigte Unterlagen anfordern.
Voraussetzungen
Voraussetzung* ist, dass die Person
- aktuell eine Duldung in der Bundesrepublik Deutschland hat
- am 31.10.2022 bereits 5 Jahre ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet gelebt hat
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt,
- nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, grundsätzlich außer Betracht bleiben und
- kein Ausweisungsinteresse besteht
Unter denselben Voraussetzungen sollen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder, die mit dieser Person in häuslicher Gemeinschaft leben, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
*Die Aufzählung ist nicht abschließend. Keine Gewähr. Prüfung im Einzelfall erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich bei der Abteilung für Migration und Einbürgerung in Bremerhaven einreichen.
Kosten
Sollte eine Person Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, werden Gebühren für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Höhe von 100€ erhoben. Dies ist aber abhängig vom Einzelfall.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025