Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen

    Chancen-Aufenthaltsrecht / Bremerhaven

    Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

    Beschreibung

    Gut integrierten Ausländer:innen, die in der Bundesrepublik lediglich geduldet sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 25a, 25b AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Um eine Chance zu haben, die Voraussetzungen zu erfüllen, soll Ausländer:innen, die vor dem 31.10.2017 in das Bundesgebiet eingereist sind und sich mindestens 5 Jahre geduldet, erlaubt oder gestattet im Bundesgebiet aufgehalten haben, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG für 18 Monate erteilt werden.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Abteilung für Migration und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Smidt-Straße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Mi 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00; Für die Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch oder per Email.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang an der Bürgermeister-Smidt-Str.
    WC: auf gleicher Etage

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind in der Regel keine Unterlagen erforderlich.
    • Im Einzelfall kann das Migrationsamt benötigte Unterlagen anfordern.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung* ist, dass die Person

    • aktuell eine Duldung in der Bundesrepublik Deutschland hat
    • am 31.10.2022 bereits 5 Jahre ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet gelebt hat
    • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt,
    • nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, grundsätzlich außer Betracht bleiben und
    • kein Ausweisungsinteresse besteht

    Unter denselben Voraussetzungen sollen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder, die mit dieser Person in häuslicher Gemeinschaft leben, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    *Die Aufzählung ist nicht abschließend. Keine Gewähr. Prüfung im Einzelfall erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich bei der Abteilung für Migration und Einbürgerung in Bremerhaven einreichen. 

    Kosten

    In der Regel fallen keine Kosten an.
    Sollte eine Person Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, werden Gebühren für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Höhe von 100€ erhoben. Dies ist aber abhängig vom Einzelfall.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English