Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen Genehmigung

    Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen beantragen

    Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Je nach Art der Untersuchung müssen Sie diese genehmigen lassen oder müssen über die Untersuchung informieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Umfrage oder Erhebung in Schulen durchführen möchten, müssen Sie vorher klären, was Sie für Pflichten haben.

    Je nach Kategorie der Untersuchung kann es sein, dass Sie eine Genehmigung brauchen, die Einwilligung der betroffenen Personen einholen müssen oder Sie die beteiligten Stellen lediglich informieren müssen.

    Es lassen sich folgende Kategorien von Untersuchungen unterscheiden:

    • Kategorie 1: Untersuchungen, bei denen personenbezogene Daten des schulischen Personals verarbeitet werden (zum Beispiel Informationen über die Schulleitung oder die Lehrer). Hierfür gibt es eine Anzeigepflicht beim IQHB.
    • Kategorie 2: Untersuchungen, bei denen personenbezogene Daten über Einzuschulende, Schülerinnen und Schüler und Schulbewerberinnen und -bewerber sowie deren Erziehungsberechtigte verarbeitet werden. Hierfür gibt es eine Genehmigungspflicht. Die Genehmigung erfolgt durch das IQHB.
    • Kategorie 3: Untersuchungen an Schulen im Rahmen einer Masterarbeit oder einer Berufsausbildung. Hierfür gibt es eine Genehmigungspflicht. Die Genehmigung wird durch die Schulleitungen ausgesprochen.
    • Kategorie 4: Untersuchungen, die Schulen im Rahmen ihres Auftrags zur schulinternen Evaluation gemäß § 14 BremSchulDSG vornehmen. Hierfür gibt es eine Anzeigepflicht beim IQHB.
    • Kategorie 5: Unterrichtsbeobachtungen ohne Befragungen von Schülerinnen und Schülern. Hierfür gibt es eine Zustimmungspflicht durch die Schulleitung der Schule.

    Was Sie im Einzelnen tun müssen, erfahren Sie unter „Verfahren“.

    Ansprechpartner

    Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Senator-Apelt-Strasse 51a

    28197 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie wollen eine Untersuchung an einer Schule in Bremen oder Bremerhaven durchführen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Generell können Sie für die Übermittlung der benötigten Unterlagen die Uploadfunktion hier im Serviceportal verwenden.

    Untersuchungen nach Kategorie 1:

    In diesen Fällen brauchen Sie keine Genehmigung. Sie müssen die Untersuchung aber anzeigen.

    Beachten Sie die Hinweise im „Merkblatt I“. Dies finden unter „Weitere Informationen“.

    Bitte reichen Sie zur Anzeige der Untersuchung circa 6 Wochen vorher schriftlich das ausgefüllte und unterschriebene „Formular für die Anzeige einer wissenschaftlichen Untersuchung“ ein. Diesem legen Sie bitte die Zustimmung der Schulleitung bei (ein Muster dafür finden Sie unter „Weitere Informationen“). Diese Unterlagen senden Sie an die Stabsstelle "Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB)" bei der Senatorin für Kinder und Bildung.

    Der zuständige behördliche Datenschutzbeauftragte bestätigt der für die Erhebung verantwortlichen Person zeitnah den Eingang der Anzeige und gibt – sofern erforderlich – datenschutzrechtliche Hinweise für die Durchführung der Untersuchung.

    Untersuchungen nach Kategorie 2:

    In diesen Fällen brauchen Sie eine Genehmigung.

    Beachten Sie die Hinweise im „Merkblatt II“. Dies finden Sie unter „Weitere Informationen“.

    Bitte reichen Sie den „Antrag auf Genehmigung einer wissenschaftlichen Untersuchung bzw. eines Forschungsvorhabens an öffentlichen Schulen im Lande Bremen“ circa 6 Wochen vorher schriftlich ein.

    Dem Antrag sind beizufügen:

    • ein Exposé der Studie mit einer Beschreibung der geplanten Untersuchungsinstrumente,
    • Muster aller Unterlagen, deren Verwendung bei der Erhebung vorgesehen ist (z. B. Fragebögen, Interviewleitfaden, Informationsschreiben für die Teilnehmenden).

    Untersuchungen nach Kategorie 3:

    In diesen Fällen brauchen Sie eine Genehmigung.

    Beachten Sie die Hinweise im „Leitfaden zum § 13a des Bremer Schuldatenschutzgesetzes“. Diesen finden Sie unter „Weitere Informationen“.

    Untersuchungen nach Kategorie 4:

    Vor der Durchführung der Untersuchung sind der jeweilige Elternbeirat und der Schülerbeirat zu informieren. Zusätzlich informieren Sie bitte den behördlichen Datenschutzbeauftragten mit einer formlosen E-Mail.

    Für Schulen im Stadtgebiet Bremen senden Sie diese bitte an: 

    svenzke-caprarese@datenschutz-nord.de und cgruenwald@datenschutz-nord.de

    Für Schulen in Bremerhaven senden Sie diese bitte an:

    dbleckmann@datenschutz-nord.de

    Untersuchungen nach Kategorie 5:

    Unterrichtsbeobachtungen ohne Befragungen von Schülerinnen und Schülern sowie Unterrichtsversuche, wie sie auch im Rahmen von Schulpraktika üblich sind, bedürfen lediglich der Zustimmung/Genehmigung der Schulleitung. Kontaktieren Sie diese dafür.

    Fristen

    Der Antrag auf Anzeige bzw. Genehmigung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der beabsichtigen Untersuchung zu stellen. Das Fehlen von Unterlagen sowie Mängel in der Datenschutzkonformität können eine längere Bearbeitungsdauer nach sich ziehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English