Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer Entscheidung

    Aufnahme einer Europäischen Rechtsanwältin/eines Europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer

    Sie wollen ihre Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt oder als europäische Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wer als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes auszuüben.

    Die Entscheidung zur Aufnahme fällt die zuständige Stelle.

    Ansprechpartner

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen K.d.ö.R.

    Adresse

    Hausanschrift

    Knochenhauerstraße 36/37

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht. Aufzug vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Auszug aus dem Bundeszentralregister

      Wird von der Rechtsanwaltskammer eingeholt.

    • Lebenslauf

      Lebenslauf mit Lichtbild unter Angabe des Geburtsnamens.

    • Staatsangehörigkeitsnachweis

      Staatsangehörigkeitsnachweis gem. § 3 Absatz 2 Satz 1 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

    • Bescheinigung

      Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf des europäischen Rechtsanwalts, die nicht älter als 3 Monate ist und der eine beglaubigte Übersetzung beiliegt (§ 3 Absatz 2 Satz 2 EuRAG).

    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

      Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung entweder gem. § 51 BRAO über eine im Inland abgeschlossene Versicherung oder eine gleichwertige Versicherung im Herkunftsstaat (§ 7 Absatz 1 EuRAG).

    • Ggf.: Nachweise über den Erwerb akademischer Grade

      Beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antragstellende Person ist bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt eingetragen:

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt/europäischer Rechtsanwältin an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Internetseite der RAK Bremen.
    • Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.
    • Sollten Sie über entsprechende Postfächer verfügen, können Sie den Antrag über das besondere elektronische Anwaltspostfach oder ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.
    • Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach § 39 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und §192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die niedergelassene europäische Rechtsanwältin/der niedergelassene europäische Rechtsanwalt hat die Berufsbezeichnung zu verwenden, die sie/er im Herkunftsstaat nach dem dort geltenden Recht zu führen berechtigt ist. Wer danach berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ bzw. "Rechtsanwalt" zu führen, hat zusätzlich die Berufsorganisation anzugeben, der er im Herkunftsstaat angehört.

    Die niedergelassene europäische Rechtsanwältin/der niedergelassene europäische Rechtsanwalt ist berechtigt, im beruflichen Verkehr zugleich die Bezeichnung "Mitglied der Rechtsanwaltskammer" zu verwenden. Die Bezeichnung "europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt" darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Rechtsanwältin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English