Vereidigung als Rechtsanwalt Protokollierung

    Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt beantragen

    Sie wollen ihre Zulassung als Syndikusrechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wer als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) oder Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) ausgeübt werden.

    Ansprechpartner

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen K.d.ö.R.

    Adresse

    Hausanschrift

    Knochenhauerstraße 36/37

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht. Aufzug vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus dem Bundeszentralregister

      Wird von der Rechtsanwaltskammer eingeholt.

    • Lebenslauf

      Lebenslauf mit Lichtbild unter Angabe des Geburtsnamens.

    • Prüfungszeugnis

      Original/Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt oder über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

    • Fragebogen

      Ausgefüllter und unterzeichneter Fragebogen, der die Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO abfragt.

    • Ggf.: Nachweis über den Erwerb eines akademischen Grades

      Original/Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades.

    • Arbeitsvertrag

      Original/Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Arbeitsvertrags oder der Arbeitsverträge, Ergänzungen und Anlagen.

      Sofern nicht der Arbeitsvertrag die fachliche Unabhängigkeit in der Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit regelt: Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag mit Absicherung der fachlichen Unabhängigkeit von Arbeitgeberin/Arbeitgeber und antragstellender Person unterschriebene Organisations- und Tätigkeitsbeschreibung.

    • Bemerkung:

      Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangen und vorgelegte Originalunterlagen werden nach Bearbeitung unverzüglich wieder ausgehändigt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antrag
    • Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts 
    • Amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
    • Keine Zulassungsversagungsgründe
    • Tätigkeit gem. § 46 Absatz 2 bis 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    • Eingang der Verwaltungsgebühr
    • Vereidigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/ Syndikusrechtsanwalt an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Webseite.

    Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.

    Sollten Sie über ein entsprechendes Postfach verfügen, können Sie den Antrag über ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.

    Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.

    Fristen

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt nicht den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der Rentenversicherung Bund ersetzt. Der Zulassungsantrag bei der Rechtsanwaltskammer hat auch keinerlei fristwahrende Wirkung in diesem Zusammenhang.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der konkreten Tätigkeit, für die eine Zulassung beantragt wird und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Zudem besteht eine Abhängigkeit von der Bearbeitungsdauer der Deutschen Rentenversicherung Bund, die am Zulassungsverfahren beteiligt ist.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Rechtsanwältin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English