Neue Bescheide der Stadt Bremen über Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer ab dem Jahr 2025
Festsetzung der Deichverbandsbeiträge ab 2025, Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer
Beschreibung
In der Stadt Bremen werden die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag der bremischen Deichverbände am rechten / linken Weserufer in einem kombinierten Bescheid vom Finanzamt festgesetzt. Zuständig ist hierfür das zentrale Finanzamt Bremerhaven – Bewertungsstelle Bremen.
Neue Grundsteuerbescheide ergehen auch immer dann, wenn sich die Höhe der Beitragssätze der Deichverbände geändert haben, ohne dass sich die Höhe der Grundsteuer geändert hat.
Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 erhalten alle Grundstückseigentümer:innen Anfang 2025 neue Grundsteuerbescheide.
Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter veranlassen. Der neue Betrag wird automatisch zum Fälligkeitstag eingezogen.
Überweisen Sie die Grundbesitzabgaben selbst z.B. durch einen SEPA-Dauerauftrag, berücksichtigen Sie bitte die geänderten Beträge.
Ansprechpartner
Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
Telefon: 0471 596-99174
E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 361 90909
Fax: (0421) 361 94150
Internet
Weitere Informationen
Eine Rollstuhlrampe befindet sich im Eingangsbereich
Landeshauptkasse Bremen Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Beschreibung
Landeshauptkasse Bremen
Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Dienstgebäude 1. und 2. Anbau im Haus des Reichs
Für steuerliche Forderungen beginnend mit der Steuernummer 57 und 60 und nichtsteuerliche Forderungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde
Hinweis: Bitte wenden Sie sich stets an die in der Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung genannten Behörden und Ansprechpartner.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptkasse Bremen:
Telefon: 0421 361-94636
E-Mail: datenschutz@lhk.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgabengültig z.B. für den Einzug von Grundsteuer und Deichverbandsbeitrag
Voraussetzungen
- Eigentum, Miteigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück in der Stadtgemeinde Bremen (nicht in Bremerhaven).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten im Januar 2025 oder zu einem anderen Zeitpunkt einen Bescheid für Grundsteuer und Deichverbandsbeitrag durch das Finanzamt Bremerhaven.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die Grundsteuerreform wird auch für die Festsetzung der Deichverbandsbeiträge der bisherige Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt.
Unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren" finden Sie folgende Links:
- Informationen zur Grundsteuerreform
- Website des Bremischen Deichverbands am rechten Weserufer
- Website des Bremischen Deichverbands am linken Weserufer
- Mitgliederbrief für die Grundstückseigentümer auf der rechten Weserseite
- Informationsbrief des Bremischen Deichverbands am linken Weserufer
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Deichbeitrag