Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz Gewährung

    Neue Bescheide der Stadt Bremen über Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer ab dem Jahr 2025

    Festsetzung der Deichverbandsbeiträge ab 2025, Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer

    Beschreibung

    In der Stadt Bremen werden die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag der bremischen Deichverbände am rechten / linken Weserufer in einem kombinierten Bescheid vom Finanzamt festgesetzt. Zuständig ist hierfür das zentrale Finanzamt Bremerhaven – Bewertungsstelle Bremen.

    Neue Grundsteuerbescheide ergehen auch immer dann, wenn sich die Höhe der Beitragssätze der Deichverbände geändert haben, ohne dass sich die Höhe der Grundsteuer geändert hat.

    Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 erhalten alle Grundstückseigentümer:innen Anfang 2025 neue Grundsteuerbescheide. 

    Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter veranlassen. Der neue Betrag wird automatisch zum Fälligkeitstag eingezogen. 

    Überweisen Sie die Grundbesitzabgaben selbst z.B. durch einen SEPA-Dauerauftrag, berücksichtigen Sie bitte die geänderten Beträge.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus

    Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de


    Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018

    Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
    Telefon: 0471 596-99174
    E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de



    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Straße 32

    28757 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine Rollstuhlrampe befindet sich im Eingangsbereich

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2021 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptkasse Bremen Finanzkasse und Vollstreckungsstelle

    Beschreibung

    Landeshauptkasse Bremen

    Finanzkasse und Vollstreckungsstelle

    Dienstgebäude 1. und 2. Anbau im Haus des Reichs

    Für steuerliche Forderungen beginnend mit der Steuernummer 57 und 60  und nichtsteuerliche Forderungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde


    Hinweis: Bitte wenden Sie sich stets an die in der Mahnung, Zahlungserinnerung,  Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung genannten Behörden und Ansprechpartner.

    Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018

    Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptkasse Bremen:
    Telefon: 0421 361-94636
    E-Mail: datenschutz@lhk.bremen.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 22

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Eigentum, Miteigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück in der Stadtgemeinde Bremen (nicht in Bremerhaven).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten im Januar 2025 oder zu einem anderen Zeitpunkt einen Bescheid für Grundsteuer und Deichverbandsbeitrag durch das Finanzamt Bremerhaven.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Durch die Grundsteuerreform wird auch für die Festsetzung der Deichverbandsbeiträge der bisherige Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt.

    Unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren" finden Sie folgende Links:

    • Informationen zur Grundsteuerreform
    • Website des Bremischen Deichverbands am rechten Weserufer
    • Website des Bremischen Deichverbands am linken Weserufer
    • Mitgliederbrief für die Grundstückseigentümer auf der rechten Weserseite
    • Informationsbrief des Bremischen Deichverbands am linken Weserufer

     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Deichbeitrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English