Bescheide über Grundsteuer und Beiträge des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer
In der Stadt Bremen werden die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag der bremischen Deichverbände am rechten / linken Weserufer in einem kombinierten Bescheid vom Finanzamt festgesetzt.
Beschreibung
Neue Grundsteuerbescheide ergehen auch immer dann, wenn sich die Höhe der Beitragssätze der Deichverbände geändert haben, ohne dass sich die Höhe der Grundsteuer geändert hat.
Beide Deichverbände haben eine Anpassung ihrer bisherigen Beitragssätze zum 01.01.2023 beschlossen. Das hat zur Folge, dass alle Grundstücke, die in den Beitragsgebieten der Deichverbände liegen, Anfang 2023 neue Grundsteuer- und Beitragsbescheide erhalten müssen. Betroffen sind insgesamt etwa 167.000 Grundstücke.
Zudem hat der Deichverband am linken Weserufer entschieden, einen Bereich, der bisher nicht beitragspflichtig war, erstmals beitragspflichtig zu machen. Betroffen sind hier etwa 500 Grundstücke. Die Grundstücke liegen im deichgeschützten Gebiet und haben einen infrastrukturellen Vorteil aus dem Unternehmen des Verbandes.
Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter veranlassen. Der neue Betrag wird automatisch zum Fälligkeitstag eingezogen.
Überweisen Sie die Grundbesitzabgaben selbst zum Beispiel durch einen SEPA-Dauerauftrag. Berücksichtigen Sie bitte die geänderten Beträge.
Ansprechpartner
Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
Telefon: 0471 596-99174
E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 361 90909
Fax: (0421) 361 94150
Internet
Weitere Informationen
Eine Rollstuhlrampe befindet sich im Eingangsbereich
erforderliche Unterlagen
Formulare
- Vordrucke SEPA-Lastschriftmandate:- Bitte nutzen Sie das "SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben u.a. Grundsteuer".
Voraussetzungen
- Eigentum, Miteigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück in der Stadtgemeinde Bremen (nicht in Bremerhaven).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten im Januar 2023 oder zu einem anderen Zeitpunkt einen Bescheid für Grundsteuer und Deichverbandsbeitrag durch das Finanzamt Bremerhaven.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei den neuen Bescheiden der Stadt Bremen über Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer ab dem Jahr 2023 handelt es sich nicht um die Neuberechnung der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist. Diesen neuen Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich ab Ende 2024.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2024
Stichwörter
Deichbeitrag