Grundbuch

    Grundbuchamt - Namensänderung im Grundbuch

    Sollte sich ihr Name z.B. aufgrund einer Eheschließung geändert haben, dann können Sie den Eintrag im Grundbuch entsprechend berichtigen lassen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name, kann dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitgeteilt und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Bremerhaven

    Beschreibung

    Postanschrift: Postfach 21 01 40 27522 Bremerhaven Haltestelle aus Norden kommend: "Krüselstraße" 502, 505, 506, 508 Haltestelle aus Süden kommend: "Alte Kirche" Linien: 502, 505, 506, 508 und CL

    Leitung: Stefanie Wulff, Präsidentin des Amtsgerichts

    Presseinformationen: Susanne König, Pressesprecherin des Amtsgerichts, Tel. 0471/596-13653

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordstraße 10

    27580 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 16:00; Di,Do 08:00 - 12:00 Öffnungszeiten des Nachlassgerichts an den weiteren Werktagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Bremen-Blumenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Christians-Straße 67

    28779 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:30; darüber hinaus nach tel. Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Bremen -Grundbuchamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 50

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:30 Einsicht der Grundakten in der Einsichtsstelle des Grundbuchamtes

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    ja

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Namensänderung

      Es ist entweder

      • eine Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung oder
      • ein beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch eingereicht werden.

      Es ist das Original oder eine beglaubigte Abschrift erforderlich.

      Die Unterlagen können Ihnen anschließend wieder zurückgesandt werden.

      Einfache Kopien genügen nicht. Auch eine Kopie des Personalausweises reicht nicht aus.

    • Antrag auf Namensänderung

      Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Eine E-Mail wahrt nicht die Schriftform.

      Sie können den Vordruck unter "Formulare" nutzen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

    Verfahrensablauf

    Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird Ihr bisheriger Name im Grundbuch rot unterstrichen und ihr neuer Name eingetragen mit einem Hinweis, dass die Eintragung im Wege der Berichtigung erfolgt.

    Kosten

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Spätestens, wenn Sie über den Grundbesitz verfügen wollen, müssen Sie die Namensänderung mit den entsprechenden Nachweisen belegen.

    Informationen zur Grundsteuerreform 2022

    Seitens des Grundbuchamts wird ausschließlich ein Grundbuchauszug an die Eigentümer versandt, da darin alle Angaben enthalten sind, die das Grundbuchamt diesbezüglich zuliefern kann. Für darüber hinausgehende Fragen zum Thema wird auf die Homepage des Senators für Finanzen verwiesen. Dort werden ausführliche Informationen bereitgestellt.

    Wichtig: Die Wohnflächenberechnung erfolgt nicht durch das Grundbuchamt, da sich diese Information nicht aus dem Grundbuch ergibt!

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Eheschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English