Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

    Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum erteilen

    Sie möchten ein Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum beantragen?

    Beschreibung

    Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Pfandhaftentlassungserklärung der Hypotheken- und Realgläubiger:innen bei der Aufhebung eines Rechts an einem abzuschreibenden Grundstücksteil.

    Im Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass der lastenfreie Abverkauf, der Austausch oder die unentgeltliche Abtretung einer Teilfläche (die von geringem Wert und Umfang ist) aus einheitlich belastetem Grundbesitz die in Betracht kommenden Interessenten nicht schädigt. Bei der Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses handelt es sich um einen Verwaltungsakt, daher sind nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz die Beteiligten anzuhören. Die Anhörung erfolgt schriftlich unter Fristsetzung.

    Ansprechpartner

    Landesamt GeoInformation Bremen

    Beschreibung

    Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.

    Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen

    • der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
    • der Erhebung bodenbezogener Abgaben
    • der hoheitlichen Stadtplanung
    • allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
    • der zugehörigen Investitionstätigkeit.

    Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.

    Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lloydstraße 4

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Fährstraße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Unterlagen, die zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig sind
      • Kaufvertrag
      • aktueller Grundbuchauszug
      • aktuelle Anschriften der am Grundstück Berechtigten
      • Darlegung, dass die Bewilligung des oder der Berechtigten nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erlangen ist
    • Antrag Unschädlichkeitszeugnis
    • Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (bei Bedarf)

    Voraussetzungen

    • Grundstücksadresse bzw. Flurstückskennzeichen als Katasterbezeichnung müssen bekannt sein
    • Der/die Antragsteller:in hat ein berechtigtes Interesse und das Trennstück ist im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringem Wert und Umfang, für den Berechtigten ein Nachteil zu erwarten ist und die Rechte der Begünstigten sind nur geringfügig betroffen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Formloses Schreiben bzw. Antrag mit Angaben zum Kaufvertrag und der/den Belastung(en) im Grundbuch, ggf. schriftliche Anhörung der Beteiligten.
    • Die Entscheidung über die Erteilung ist immer vom Einzelfall abhängig. Nach Eingang des Antrags erfolgt ggf. die direkte Ablehnung, alternativ wird eine schriftliche Anhörung der Beteiligten koordiniert. Bei positivem Verfahrensausgang wird ein beurkundetes Unschädlichkeitszeugnis zugestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Art der Belastungen und aufgrund einzuhaltender Fristen bis zu 1 Jahr.

    Kosten

    bis zu zehn Beteiligte: Gebühr 200.0 EUR

    Zuschlag für je weitere angefangene zehn Beteiligte: Gebühr 70.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Notwendigkeit der Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses liegt nur vor, wenn das Trennstück von geringem Wert und Umfang ist.
    • Daher ist ein Unschädlichkeitszeugnis selten im Rahmen von privaten Kaufverträgen erforderlich. Häufiger tritt der Fall auf, wenn Gemeinden Flächen zur Straßenerweiterung oder zur Arrondierung von Flächen erwerben.
    • Das Unschädlichkeitszeugnis kann persönlich oder schriftlich (postalisch oder per Fax) beim Landesamt Geoinformation beantragt werden.
    • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Vermessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English