Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum erteilen
Sie möchten ein Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum beantragen?
Beschreibung
Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Pfandhaftentlassungserklärung der Hypotheken- und Realgläubiger:innen bei der Aufhebung eines Rechts an einem abzuschreibenden Grundstücksteil.
Im Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass der lastenfreie Abverkauf, der Austausch oder die unentgeltliche Abtretung einer Teilfläche (die von geringem Wert und Umfang ist) aus einheitlich belastetem Grundbesitz die in Betracht kommenden Interessenten nicht schädigt. Bei der Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses handelt es sich um einen Verwaltungsakt, daher sind nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz die Beteiligten anzuhören. Die Anhörung erfolgt schriftlich unter Fristsetzung.
Ansprechpartner
Landesamt GeoInformation Bremen
Beschreibung
Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.
Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen
- der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
- der Erhebung bodenbezogener Abgaben
- der hoheitlichen Stadtplanung
- allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
- der zugehörigen Investitionstätigkeit.
Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.
Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 471 590 3307
E-Mail: vermamt@magistrat.bremerhaven.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Unterlagen, die zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig sind
- Kaufvertrag
- aktueller Grundbuchauszug
- aktuelle Anschriften der am Grundstück Berechtigten
- Darlegung, dass die Bewilligung des oder der Berechtigten nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erlangen ist
- Antrag Unschädlichkeitszeugnis
- Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (bei Bedarf)
Voraussetzungen
- Grundstücksadresse bzw. Flurstückskennzeichen als Katasterbezeichnung müssen bekannt sein
- Der/die Antragsteller:in hat ein berechtigtes Interesse und das Trennstück ist im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringem Wert und Umfang, für den Berechtigten ein Nachteil zu erwarten ist und die Rechte der Begünstigten sind nur geringfügig betroffen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Formloses Schreiben bzw. Antrag mit Angaben zum Kaufvertrag und der/den Belastung(en) im Grundbuch, ggf. schriftliche Anhörung der Beteiligten.
- Die Entscheidung über die Erteilung ist immer vom Einzelfall abhängig. Nach Eingang des Antrags erfolgt ggf. die direkte Ablehnung, alternativ wird eine schriftliche Anhörung der Beteiligten koordiniert. Bei positivem Verfahrensausgang wird ein beurkundetes Unschädlichkeitszeugnis zugestellt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
bis zu zehn Beteiligte: Gebühr 200.0 EUR
Zuschlag für je weitere angefangene zehn Beteiligte: Gebühr 70.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Notwendigkeit der Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses liegt nur vor, wenn das Trennstück von geringem Wert und Umfang ist.
- Daher ist ein Unschädlichkeitszeugnis selten im Rahmen von privaten Kaufverträgen erforderlich. Häufiger tritt der Fall auf, wenn Gemeinden Flächen zur Straßenerweiterung oder zur Arrondierung von Flächen erwerben.
- Das Unschädlichkeitszeugnis kann persönlich oder schriftlich (postalisch oder per Fax) beim Landesamt Geoinformation beantragt werden.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.10.2024
Stichwörter
Vermessung