Antrag auf Ratenzahlung (Stundung)
Stundung von Abgaben (Steuern, Gerichtskosten, nichtsteuerliche Abgaben)
Beschreibung
Die Verwaltung fordert Personen zur Zahlung von Abgaben auf (z.B. in Bescheiden über Steuern, Gebühren, Beiträge, Gerichtskosten). Wird nicht fristgerecht gezahlt, wird die Vollstreckung eingeleitet. Dann können zum Beispiel das Bankkonto, der Lohn oder das Auto gepfändet werden. Auch kann die Wohnung durchsucht werden. Unter Umständen muss unter Eid die Vermögensauskunft abgeben werden. Die Vollstreckung verursacht weitere Kosten.
Kann nicht zum angegebenen Zeitpunkt (Fälligkeit) gezahlt werden, sollte vor Beginn der Vollstreckung eine Ratenzahlung (sog. Stundung) bei der zuständigen Verwaltung beantragt werden. Ob die Verwaltung der Ratenzahlung im Einzelfall zustimmt, liegt in ihrem Ermessen. Für jede Abgabeart sind dabei unterschiedliche Gesetze zu beachten.
Ansprechpartner
Finanzamt Bremerhaven
Beschreibung
Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde
Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.
Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.
Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.
Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
Telefon: +49 471 596 99174
E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.
Konten der Finanzkasse
Deutsche Bundesbank
IBAN DE 86250000000025001531
BIC MARKDEF 1250
Weser- Elbe Sparkasse
IBAN DE 57292500000001100068
BIC BRLADE21BRS
Landeshauptkasse Bremen Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Beschreibung
Landeshauptkasse Bremen
Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Dienstgebäude 1. und 2. Anbau im Haus des Reichs
Für steuerliche Forderungen beginnend mit der Steuernummer 57 und 60 und nichtsteuerliche Forderungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde
Hinweis: Bitte wenden Sie sich stets an die in der Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung genannten Behörden und Ansprechpartner.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptkasse Bremen:
Telefon: 0421 361-94636
E-Mail: datenschutz@lhk.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
siehe jeweilige Dienststelle
Kontakt
Telefon: +49 471 5900
Weitere Informationen
Der Haupteingang und die ausgewiesenen Nebeneingänge der Stadthäuser 2 bis 5 sind barrierefrei.
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Eine Ratenzahlung wird immer nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen und ist dahingehend zu begründen, wie beziehungsweise warum eine nicht selbst herbeigeführte, vorübergehende finanzielle Notlage eingetreten ist. Die Verwaltung bietet dafür einen Musterantrag an. Sie finden den „Antrag auf Ratenzahlung“ unter der Überschrift „Formulare“ am rechten Rand.
Zusätzlich zum Antrag auf Ratenzahlung (Stundung) sind die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, um Rückfragen der Verwaltung zu vermeiden. Die Verwaltung bietet hierfür einen Fragebogen an. Sie finden den „Fragebogen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse“ sowie die zugehörige Anlage unter der Überschrift „Formulare“ am rechten Rand.
Zu beachten ist, dass bei einer Ratenzahlung ein konkreter Ratenplan angegeben werden muss, das heißt zu welchem Zeitpunkt welcher Betrag gezahlt werden kann. Die angebotenen Raten sollten 6 Monate ab der ursprünglichen Fälligkeit nicht übersteigen. Bei einer Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum sind erhöhte Anforderungen an die antragstellenden Personen zu stellen. Hierfür ist ein Liquiditätsplan abzugeben. Zudem sind mögliche Sicherheiten (zum Beispiel Grundstück, Sparbuch, Wertpapiere, Versicherungspolice) zu benennen. Die Verwaltung bietet hierfür einen Fragebogen an. Sie finden den „Fragebogen Anlage 2 Liquiditätsplan“ unter der Überschrift „Formulare“ am rechten Rand.
Generell kommt eine Ratenzahlung nur in Betracht, wenn die Person vorher ihre Mitwirkungspflichten bei der Verwaltung erfüllt hat (zum Beispiel rechtzeitige und vollständige Abgabe von Steuererklärungen).
Für Dritte abzuführende Steuern (zum Beispiel Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer etc.) dürfen nicht gestundet werden. Auch die Umsatzsteuer wird als sogenannter durchlaufender Posten des Unternehmens im Regelfall nicht gestundet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Verwaltung prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und erteilt danach einen Bescheid über die Gewährung oder Ablehnung der Stundung. Zur Weiterleitung an die zuständige Stelle muss die Art der Forderung ermittelt werden. Die folgenden Zuständigkeiten sind für den Antrag zu beachten:
Steuern:
- wurde die Steuer vom Finanzamt Bremen festgesetzt (Steuernummer beginnt mit 60), ist der Antrag an die Landeshauptkasse Bremen, Stundungs- und Erlassstelle zu richten.
- wurde die Steuer vom Finanzamt Bremerhaven (Steuernummer beginnt mit 75) festgesetzt, ist der Antrag an das Finanzamt Bremerhaven zu richten.
- für die Grundsteuer gilt folgende Besonderheit:
- wurde die Grundsteuer von der Bewertungsstelle Bremen des Finanzamtes Bremerhaven (Steuernummer beginnt mit 57) festgesetzt, ist der Antrag an die Landeshauptkasse Bremen, Stundungs- und Erlassstelle zu richten.
- wurde die Grundsteuer von der Bewertungsstelle Bremerhaven des Finanzamtes Bremerhaven (Steuernummer beginnt mit 77) festgesetzt, ist der Antrag an den Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt zu richten.
Gerichtskosten:
- bei Gerichtskosten für Bremen und Bremerhaven (Kassenzeichen beginnt mit 76 oder 77 oder 78) ist der Antrag an die Landeshauptkasse Bremen, Gerichtskasse zu richten. Die Gerichtskasse ist eine andere Stelle als die Stundungs- und Erlassstelle.
Nichtsteuerliche Abgaben:
- bei nichtsteuerlichen Abgaben ist der Antrag unter Angabe des Aktenzeichens/Kassenzeichens an die im Briefkopf genannte Behörde zu richten.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.09.2021