Bestätigung des Aufstellorts von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, muss die Geeignetheit des Aufstellorts festgestellt werden.
Beschreibung
Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Ansprechpartner
5.02 Gewerbeangelegenheiten - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-0
E-Mail: gewerbe@wae.bremen.de
Weitere Informationen
Die Dienststelle ist barrierefrei zugänglich.
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
Formulare
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten für den Aufstellort eine Geeignetheitsbestätigung zu beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden. Dabei werden alle Angaben dahingehend überprüft, ob sie korrekt und im Rahmen des Gesetzes erlaubnisfähig sind. Diese Prüfung kann bis zu 3 Monate dauern.
Allen Antragstellern und Antragstellerinnen wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Ein Gesprächstermin ist nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.
Fristen
Bearbeitungsdauer
3 Monate (sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.)
Kosten
Nachkontrollen, die wegen Beanstandungen oder fehlerhaften Angaben bei Antragsstellung erforderlich werden, werden mit einer Gebühr von 110,00 Euro belastet.
Hinweise (Besonderheiten)
Um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es neben der Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort auch einer personenbezogenen Erlaubnis. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.11.2024