Spielhallenerlaubnis
Zum Betrieb einer Spielhalle ist neben der Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Eine Erlaubnis nach § 2 Bremisches Spielhallengesetz berechtigt zum Betrieb einer Spielhalle. Sie schließt eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag ein. Die Erlaubnis wird für eine Dauer von bis zu 5 Jahren erteilt.
Ansprechpartner
5.02 Gewerbeangelegenheiten - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-0
E-Mail: gewerbe@wae.bremen.de
Weitere Informationen
Die Dienststelle ist barrierefrei zugänglich.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
Dies kann über die Gewerbemeldestelle beantragt werden. Als Empfänger sollte bei Beantragung die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation -Gewerbeangelegenheiten-, Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen angegeben werden.
Ist als Betreiber eine juristische Person geplant, werden Auskünfte für diese juristische Person sowie die gesamte Geschäftsführung erforderlich.
- Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
- Handelsregisterauszug
Formulare
Voraussetzungen
Eine Spielhallenerlaubnis nach Bremischem Spielhallengesetz setzt die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers voraus. Außerdem muss die Spielhalle in Bremen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor Aufnahme des Spielhallenbetriebs ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten eine Erlaubnis zu beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden. Dabei werden alle Angaben zur Spielhalle dahingehend überprüft, ob sie korrekt und im Rahmen des Gesetzes erlaubnisfähig sind. Außerdem wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin überprüft. Diese Prüfung kann bis zu 12 Wochen dauern.
Allen Antragstellern und Antragstellerinnen wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Ein Gesprächstermin ist nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.
Fristen
Die Erlaubnis erlischt, wenn der oder die Erlaubnisinhaber*in ein Jahr lang keine Spielhalle betreibt.
Bearbeitungsdauer
12 Wochen (sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
In der folgenden Liste sind die Anbieter aufgelistet, die gemäß §3 der Verordnung zur Ausführung des Bremischen Spielhallengesetzes die Personalschulungen und Sachkundeprüfungen anbieten.
Stand: April 2024
Personalschulung nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BremSpielhG:
- Merlato GmbH
Annenheider Str. 257
27755 Delmenhorst
Tel.: +49 4221 2890469
E-Mail: info@merlato.de
- Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Große Hamburger Str. 18
10115 Berlin
Tel.: +49 30 66633 41
E-Mail: spielerschutz@caritas-berlin.de
www.caritas-schulung.de
- Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention mbH
Im Tiergarten 22b
55411 Bingen am Rhein
Tel.: +49 6721 185 97 0
www.gsp-spielerschutz.de
- Origo GmbH
Gunther-Plüschow-Straße 15
50829 Köln
Tel.: +49 4668 86 0
www.origo-akademie.de
- HWR Akademie für Prävention & Mitarbeiterschulungen
Staustraße 12
26122 Oldenburg
Tel.: +49 441 2177 9099
Fax +49 441 2177 9088
E-Mail.: info@hwr-ol.de
Sachkundeprüfung nach § 4b BremSpielhG:
- HEINZE, LANGE, v. Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Am Tiergarten 2
30559 Hannover
Tel.: +49 511 8074 083 0
Fax: +49 511 8074 083 3
E-Mail: f.heinze@hlvs.de
- Orgo GmbH
Gunther-Plüschow-Straße 15
50829 Köln
Tel.: +49 4668 86 0
www.origo-akademie.de
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2024