Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallenerlaubnis

    Zum Betrieb einer Spielhalle ist neben der Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis nach § 2 Bremisches Spielhallengesetz berechtigt zum Betrieb einer Spielhalle. Sie schließt eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag ein. Die Erlaubnis wird für eine Dauer von bis zu 5 Jahren erteilt.

    Ansprechpartner

    5.02 Gewerbeangelegenheiten - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenklosterhof 3

    28195 Bremen

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Die Dienststelle ist barrierefrei zugänglich.

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung

      bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)

    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde

      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)

    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)

      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9

      Dies kann über die Gewerbemeldestelle beantragt werden. Als Empfänger sollte bei Beantragung die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation -Gewerbeangelegenheiten-, Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen angegeben werden.

      Ist als Betreiber eine juristische Person geplant, werden Auskünfte für diese juristische Person sowie die gesamte Geschäftsführung erforderlich.

    • Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
    • Handelsregisterauszug

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eine Spielhallenerlaubnis nach Bremischem Spielhallengesetz setzt die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers voraus. Außerdem muss die Spielhalle in Bremen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor Aufnahme des Spielhallenbetriebs ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten eine Erlaubnis zu beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden. Dabei werden alle Angaben zur Spielhalle dahingehend überprüft, ob sie korrekt und im Rahmen des Gesetzes erlaubnisfähig sind. Außerdem wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin überprüft. Diese Prüfung kann bis zu 12 Wochen dauern.

    Allen Antragstellern und Antragstellerinnen wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Ein Gesprächstermin ist nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.

    Fristen

    Eine Spielhallenerlaubnis muss bei Eröffnung der Spielhalle vorliegen.
    Die Erlaubnis erlischt, wenn der oder die Erlaubnisinhaber*in ein Jahr lang keine Spielhalle betreibt.

    Bearbeitungsdauer

    12 Wochen (sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.)

    Kosten

    Die Erlaubnisgebühr wird abhängig von Geltungsdauer, Spielhallenfläche und Spielgeräteanzahl zwischen 477,00 und 8.866,00 Euro festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der folgenden Liste sind die Anbieter aufgelistet, die gemäß §3 der Verordnung zur Ausführung des Bremischen Spielhallengesetzes die Personalschulungen und Sachkundeprüfungen anbieten.

    Stand: April 2024

    Personalschulung nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BremSpielhG:

    • Merlato GmbH

    Annenheider Str. 257

    27755 Delmenhorst

    Tel.: +49 4221 2890469

    E-Mail: info@merlato.de

    • Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

    Große Hamburger Str. 18 

    10115 Berlin

    Tel.: +49 30 66633 41

    E-Mail: spielerschutz@caritas-berlin.de

    www.caritas-schulung.de

    • Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention mbH

    Im Tiergarten 22b

    55411 Bingen am Rhein

    Tel.: +49 6721 185 97 0

    www.gsp-spielerschutz.de

    • Origo GmbH

    Gunther-Plüschow-Straße 15

    50829 Köln

    Tel.: +49 4668 86 0

    www.origo-akademie.de

    • HWR Akademie für Prävention & Mitarbeiterschulungen

    Staustraße 12

    26122 Oldenburg

    Tel.: +49 441 2177 9099

    Fax +49 441 2177 9088

    E-Mail.: info@hwr-ol.de

    Sachkundeprüfung nach § 4b BremSpielhG:

    • HEINZE, LANGE, v. Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

    Am Tiergarten 2

    30559 Hannover

    Tel.: +49 511 8074 083 0

    Fax: +49 511 8074 083 3

    E-Mail: f.heinze@hlvs.de

    • Orgo GmbH

    Gunther-Plüschow-Straße 15

    50829 Köln

    Tel.: +49 4668 86 0

    www.origo-akademie.de

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English