• Blumenthal (Landkreis Bremen, Stadt, Bremen)
Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Versteigerung

Fahrzeuge ersteigern

Die Versteigerung erfolgt über das Onlineportal des Zolls. 

Beschreibung

Besteht durch die Eigentümer:in kein Interesse mehr an ihrem oder seinem Fahrzeug, erwirbt die Stadtgemeinde das Eigentum nach 6 Wochen. Die als Fundsachen geltenden Fahrzeuge werden entweder verwertet oder zur Versteigerung freigegeben.

Ansprechpartner

Ordnungsamt | Referat 30 - Verkehrsüberwachung

Beschreibung

Aufgabenbereiche

Das Referat Verkehrsüberwachung ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Verwarnungen ("Knöllchen"), die Sie auf der Straße von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten
haben, und bei Fragen zum Einsatz der Verkehrsüberwacherinnen und -überwacher.
Wenn Sie eine Verwarnung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie umgehend die Verkehrsüberwachung unter +49 421 361-14991 anrufen. Sie werden dort im Regelfall Auskünfte erhalten, die Sie für Ihre Entscheidung, ob Sie die Verwarnung akzeptieren, benötigen.

Zur Weiterverarbeitung werden alle Informationen an das Referat Verkehrsordnungswidrigkeiten weitergegeben.
Darüber hinaus leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abschleppmaßnahmen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen ein. Dies gilt auch bei Fahrzeugen, welche ohne Zulassung im öffentlichen Raum abgestellt wurden.

In regelmäßigen Abständen veranstaltet die Verkehrsüberwachung auch Versteigerungen der nicht abgeholten Fahrzeuge. Die Versteigerungen erfolgen über das Onlineportal des Zolls. 

Referatsleitung Frau Kriesten-Witt

Adresse

Hausanschrift

Obernstraße 39-43

28195 Bremen

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Weitere Informationen

Buß- und Verwarngelder können nur mittels Überweisung gezahlt werden. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Version

Technisch geändert am 07.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine Angabe.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Circa eine Woche nach der Ersteigerung erhalten Sie ein Versteigerungsprotokoll, mit dem Sie die Zulassungspapiere beantragen und Zweitschlüssel in Auftrag geben können.

Gültigkeitsgebiet

Bremen

Herausgeber

Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 31.01.2025

Version

Technisch geändert am 10.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Stichwörter

versteigern

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English