Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Versteigerung

    Fahrzeuge ersteigern

    Die Versteigerung erfolgt über das Onlineportal des Zolls. 

    Beschreibung

    Besteht durch die Eigentümer:in kein Interesse mehr an ihrem oder seinem Fahrzeug, erwirbt die Stadtgemeinde das Eigentum nach 6 Wochen. Die als Fundsachen geltenden Fahrzeuge werden entweder verwertet oder zur Versteigerung freigegeben.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 30 - Verkehrsüberwachung

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Das Referat Verkehrsüberwachung ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Verwarnungen ("Knöllchen"), die Sie auf der Straße von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten
    haben, und bei Fragen zum Einsatz der Verkehrsüberwacherinnen und -überwacher.
    Wenn Sie eine Verwarnung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie umgehend die Verkehrsüberwachung unter +49 421 361-14991 anrufen. Sie werden dort im Regelfall Auskünfte erhalten, die Sie für Ihre Entscheidung, ob Sie die Verwarnung akzeptieren, benötigen.

    Zur Weiterverarbeitung werden alle Informationen an das Referat Verkehrsordnungswidrigkeiten weitergegeben.
    Darüber hinaus leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abschleppmaßnahmen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen ein. Dies gilt auch bei Fahrzeugen, welche ohne Zulassung im öffentlichen Raum abgestellt wurden.

    In regelmäßigen Abständen veranstaltet die Verkehrsüberwachung auch Versteigerungen der nicht abgeholten Fahrzeuge. Die Versteigerungen erfolgen über das Onlineportal des Zolls. 

    Referatsleitung Frau Kriesten-Witt

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 39-43

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Buß- und Verwarngelder können nur mittels Überweisung gezahlt werden. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine Angabe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Circa eine Woche nach der Ersteigerung erhalten Sie ein Versteigerungsprotokoll, mit dem Sie die Zulassungspapiere beantragen und Zweitschlüssel in Auftrag geben können.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    versteigern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English