abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Abschleppen nicht zugelassener/nicht betriebsbereiter Fahrzeuge

    Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung oder nicht betriebsbereit auf öffentlichem Grund abgestellt, wird es abgeschleppt.

    Beschreibung

    Ein nicht zugelassenes oder nicht betriebsbereites Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 30 - Verkehrsüberwachung

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Das Referat Verkehrsüberwachung ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Verwarnungen ("Knöllchen"), die Sie auf der Straße von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten
    haben, und bei Fragen zum Einsatz der Verkehrsüberwacherinnen und -überwacher.
    Wenn Sie eine Verwarnung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie umgehend die Verkehrsüberwachung unter +49 421 361-14991 anrufen. Sie werden dort im Regelfall Auskünfte erhalten, die Sie für Ihre Entscheidung, ob Sie die Verwarnung akzeptieren, benötigen.

    Zur Weiterverarbeitung werden alle Informationen an das Referat Verkehrsordnungswidrigkeiten weitergegeben.
    Darüber hinaus leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abschleppmaßnahmen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen ein. Dies gilt auch bei Fahrzeugen, welche ohne Zulassung im öffentlichen Raum abgestellt wurden.

    In regelmäßigen Abständen veranstaltet die Verkehrsüberwachung auch Versteigerungen der nicht abgeholten Fahrzeuge. Die Versteigerungen erfolgen über das Onlineportal des Zolls. 

    Referatsleitung Frau Kriesten-Witt

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 39-43

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Buß- und Verwarngelder können nur mittels Überweisung gezahlt werden. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führerschein
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Fahrzeugbrief

      beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Kaufvertrag (wenn vorhanden)
    • Um mein Fahrzeug beim Abschleppunternehmen abholen zu können:

    Voraussetzungen

    Fehlende Zulassung oder Betriebsuntauglichkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.

    Wenn Sie Ihr Auto abholen, geben Sie bitte beim Abschleppunternehmen an, wenn Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten möchten. Das Verfahren wird dann an das Referat 30 gesteuert. 

    Meldet sich nach 1 Monat niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.

    Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

    Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

    Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

    • Personalausweis oder Pass
    • Führerschein
    • Kaufvertrag (wenn vorhanden)

    Fristen

    Sie haben 1 Monat Zeit, Ihr Fahrzeug bei unseren Vertragspartnern der Bremer Autohandels- und Verwertungsgesellschaft (BAV) oder der Abschlepp- und Bergungsgesellschaft (ABG) abzuholen.
    Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden.

    Kosten

    Abschleppkosten ab 205,00 EUR
    Verwahrkosten 15,00 EUR/Tag, max. 100,00 Euro/Monat

    Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung zuzüglich Gebühren für die Verschrottung oder Versteigerung: Gebühr 105.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Schrottautos

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English