Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeld bezahlen / Bremerhaven

    Sie haben ein Knöllchen bekommen? Oder sollen ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit, z. B. wegen zu schnellen Fahrens bezahlen?
    (http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit)

    Beschreibung

    Das Bußgeld oder auch die Geldbuße ist eine verwaltungsrechtliche Maßnahme bei Ordnungswidrigkeiten.

    In Bremerhaven gibt es verschiedene Stellen, die für Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten zuständig sind:

    • Die Bußgeldstelle beim Bürger- und Ordnungsamt ist Ansprechpartner für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten und für eine Vielzahl von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Lärmschutz, Nichtraucherschutz, Rundfunkgebühren, Hundehaltung, usw.
    • Die Bußgeldstelle ist auch zuständig für den Einsatz der Außendienstmitarbeiter, die u . a. den ruhenden Verkehr überwachen und ggf. Abschleppmaßnahmen veranlassen. Die am Fahrzeug hinterlassenen Zahlungsaufforderungen können bei Verwarnungsgelder mit Hilfe des aufgedruckten QR-Codes mobil bezahlt werden.
    • Weiterhin ist die Bußgeldstelle zuständig für die mobile Geschwindigkeitsmessung mittels Messwagen und der stationären Messung im Stadtgebiet.

    Bei Angelegenheiten, die

    • Finanzämter,
    • Gerichte
    • oder weitere Stellen der Bremerhavener Verwaltung

    betreffen, sollte die Stelle kontaktiert werden, die den Bescheid ausgestellt hat.

     

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Brhv

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English