Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer: Ermäßigung der Hundesteuer / Bremerhaven

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hundesteuer um die Hälfte (= 45,00 € im Jahr) ermäßigt werden. (Siehe Verfahren)

    Ansprechpartner

    Steueramt/Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich); und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
    Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
    WC: 1. OG Raum 167b

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeschein und Einkommensteuerbescheid

      für gewerbliche Hundehalter oder andere Personen, die die rassereinen Hunde ausschließlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes halten

    • Rentenbescheide

      für alleinstehende, über 65 Jahre alte Personen, wenn ihr Nettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes des Bundessozialhilfegesetzes übersteigt.

    • Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen, sowie Nachweise über die Belastungen (Miete, Heizung, etc.)

      für Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung der Hundesteuer kann beantragen:

    1. Gewerbliche Hundehalter oder andere Personen, die die rassereinen Hunde ausschließlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes halten
    2. Alleinstehende, über 65 Jahre alte Personen, wenn ihr Nettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes des Bundessozialhilfegesetzes übersteigt.  Die Einkommensgrenze beträgt derzeit 1296 €. Die Ermäßigung wird für die Dauer der Laufzeit der Hundesteuermarke (derzeit bis 2020) ausgesprochen, so dass der Antrag nicht jedes Jahr neu gestellt werden muss.
    3. Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.

    Verfahrensablauf

    Für die Ermäßigung ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag zu 1. Ist formlos zu stellen, für Anträge zu 2. oder 3. benutzen Sie bitte das entsprechende Formular im Bereich Formulare.

    Fristen

    Die Ermäßigung wird von dem Monat an gewährt, in dem der Antrag beim Steueramt eingeht.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English