Name: Sortiererklärung zur Reihenfolge der Vornamen
Ich möchte die Reihenfolge meiner Vornamen neu sortieren. Mein Rufname steht an zweiter Stelle. Ich möchte, dass der Rufname vorne steht.
Beschreibung
Personen, die ihren Namen nach deutschem Recht führen und mehrere Vornamen haben, können die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.
Ausländische Staatsangehörige, deren Namensführung sich aufgrund des Wohnsitzes oder des Domizils nach deutschem Recht richtet oder die durch Rechtswahl deutsches Namensrecht gewählt haben, können diese Erklärung ebenfalls abgeben. Wir empfehlen, sich in diesen Fällen vorab im Konsulat des Heimatstaates zu erkundigen, ob die Änderung im Pass eingetragen wird.
Ansprechpartner
Standesamt Bremen-Mitte
Beschreibung
Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Mitte
Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns.
Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
standesamtmitte@inneres.bremen.de
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe:
ehe@inneres.bremen.de
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:
geburten@inneres.bremen.de
Eheschließungen:
- Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
- An den standesamtlichen Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes Bremen-Mitte können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar zusätzlich max. 11 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Trauzeugen/Trauzeuginnen, Kinder, Fotografen/Fotografinnen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
- An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu geben die Außentraustandorte.
Geburten:
- Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In den Kliniken/Geburtshäusern liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
- Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
- Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich.
Urkundenanforderungen:
- Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte erfolgen:
urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de),
oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen. - Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
- Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
- Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".
Kirchenaustritt:
- Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen.
- Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.
Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do,Fr 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Am Seiteneingang ist ein Fahrstuhl vorhanden.
Bar, Girocard (EC-Karte)
Standesamt Bremen-Nord
Beschreibung
Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Nord
Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns.
Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de.
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:
geburtennord@inneres.bremen.de.
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Eheschließung:
ehenord@inneres.bremen.de.
Eheschließungen:
- Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
- An der standesamtlichen Eheschließung im Trauzimmer des Standesamtes Bremen-Nord können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar und der Trauzeugen (maximal 2) zusätzlich maximal 15 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Fotograf:innen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
- An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu erteilen die Außentraustandorte.
Geburten:
- Bei einer Geburt in einer Klinik zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In der Klinik liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
- Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
- Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich.
Urkundenanforderungen:
- Urkundenanforderungen können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Nord erfolgen:
standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de)
oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen. - Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
- Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
- Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".
Kirchenaustritt:
- Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen.
- Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.
Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Fahrstühle sind vorhanden.
Bar, Girocard (EC-Karte)
erforderliche Unterlagen
- Aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters/ Geburtsurkunde, wenn das Register nicht in dem Standesamt geführt wird, in dem die Erklärung abgegeben wird.
- Aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters / Eheurkunde, wenn das Register nicht in dem Standesamt geführt wird, in dem die Erklärung abgegeben wird.
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung muss persönlich im Standesamt oder beim Notar abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Beurkundung der Namensführung: Gebühr 18.0 EUR
Geburtsurkunde, Eheurkunde: Gebühr 13.0 EUR
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung: Gebühr 13.0 EUR
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden: Gebühr 7.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erklärung kann in jedem Standesamt abgegeben werden.
Erklärungen, die nicht im Geburtsstandesamt abgegeben werden, sendet das beurkundende Standesamt an das Geburtsstandesamt. Dort wird die Erklärung wirksam und eine Geburtsurkunde oder eine Namensänderungsbescheinigung ausgestellt. Gibt es kein deutsches Geburtsstandesamt und ist eine Eheschließung in Deutschland registriert, wird das Standesamt, das das Eheregister führt an Stelle des Geburtsstandesamtes zuständig. Gibt es weder ein Geburtenregister noch ein Eheregister in Deutschland, wird das Wohnsitzstandesamt zuständig.
Erklärungsmöglichkeiten:
erlaubt:
- neue Reihenfolge der Vornamen festlegen
nicht erlaubt:
- Hinzufügen von Vornamen
- Weglassen von Vornamen
- Veränderungen von Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind
- Streichung von Sonderzeichen
- Umwandlung der Umlaute
- Sonstige Änderung der Schreibweise
Kinder:
- unter 14 Jahren Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter
- von 14 bis 17 Jahren eigene Erklärung mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (am besten zur Beurkundung mitbringen, ansonsten ist die gesondert beurkundete Zustimmungserklärung erforderlich)
- ab 18 Jahren eigene Erklärung
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.11.2024
Stichwörter
Vorname