Aggressives Betteln
Beschreibung
Der Ordnungsdienst schreitet bei aggressivem Betteln ein, er erteilt Platzverweise, verwarnt oder erstattet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 31 und 32 - Allgemeiner Ordnungsdienst
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes in Bremen steht rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Gästen der Hansestadt Bremen freundlich und unbürokratisch zur Seite.
Durch die Präsenz in den Straßen und auf den Plätzen achtet der Bremer Ordnungsdienst auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Typische Aufgaben sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten, Spielhallen und öffentlichen Veranstaltungen (wie z.B. dem Freimarkt). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugenschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die sich die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kümmern, seien es die illegale Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressive Bettlerinnen und Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen oder die sogenannten "Wild"-Pinkler.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bremer Ordnungsdienstes erfüllen polizeiliche Aufgaben, sie dürfen Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Aber auch Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen.
Referatsleitungen Frau Müller und Herr Coban
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-12340
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Als aggressives Betteln gilt, wer Personen bedrängt, festhält oder berührt.
Das Betteln durch und mit Kindern ist untersagt.
Unaufdringliches Betteln ist nicht zu ahnden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, spechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.
Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.08.2024
Stichwörter
Schnorren