Hundehaltung
Beschreibung
Der Ordnungsdienst bestreift Park- und Grünanlagen, um zu prüfen, ob die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sich an die Anleinpflicht halten.
Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer den Hundekot ordnungsgemäß beseitigen.
Die Anleinpflicht für Hunde gilt in Bremen ab dem 15. März und entdet am 15. Juli eines Kalenderjahres (Brut- und Setzzeit). In diesem Zeitraum müssen Hunde angeleint werden, wenn der Spaziergang außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt. Doch auch in der Stadt wird der Freilauf der Hunde eingeschränkt. So gilt ganzjährig eine Anleinpflicht in vielen Parkanlagen.
Hunde die im öffentlichen Raum geführt werden, dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden.
Bitte tragen Sie als Hundehalterinnen und Hundehalter dafür Sorge, dass ihr Hund keine Personen oder Tiere ausdauernd anbellt, sie anspringt oder in sonstiger Weise erheblich beinträchtigt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 31 und 32 - Allgemeiner Ordnungsdienst
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes in Bremen steht rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Gästen der Hansestadt Bremen freundlich und unbürokratisch zur Seite.
Durch die Präsenz in den Straßen und auf den Plätzen achtet der Bremer Ordnungsdienst auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Typische Aufgaben sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten, Spielhallen und öffentlichen Veranstaltungen (wie z.B. dem Freimarkt). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugenschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die sich die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kümmern, seien es die illegale Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressive Bettlerinnen und Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen oder die sogenannten "Wild"-Pinkler.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bremer Ordnungsdienstes erfüllen polizeiliche Aufgaben, sie dürfen Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Aber auch Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen.
Referatsleitungen Frau Müller und Herr Coban
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-12340
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Prinzipiell darf in Bremen ein Hund nur von Personen geführt werden, die körperlich dazu in der Lage sind, ihn zu kontrollieren. Ist dies nicht gewährleistet oder liegt keine Erfahrung in Sachen Hundeführung vor, gilt die Person als ungeeignet zur Führung eines Hundes, Wer seinen Vierbeiner in Geschäften, Einkaufszentren sowie öffentlichen Verkehrsmittel und bei Veranstaltungen Gassi führt, muss ihn anleinen und das jeweilige Hausrecht berücksichtigen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Hund außerhalb des eigenen Grundstückes beziehungsweise der eigenen Wohnung stets ein Halsband mit Ihrem Namen und Anschrift trägt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, spechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.
Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.09.2024
Stichwörter
Anleinpflicht