Hundehaltung

    Hundehaltung

    Beschreibung

    Der Ordnungsdienst bestreift Park- und Grünanlagen, um zu prüfen, ob die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sich an die Anleinpflicht halten.

    Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer den Hundekot ordnungsgemäß beseitigen.

    Die Anleinpflicht für Hunde gilt in Bremen ab dem 15. März und entdet am 15. Juli eines Kalenderjahres (Brut- und Setzzeit). In diesem Zeitraum müssen Hunde angeleint werden, wenn der Spaziergang außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt. Doch auch in der Stadt wird der Freilauf der Hunde eingeschränkt. So gilt ganzjährig eine Anleinpflicht in vielen Parkanlagen.

    Hunde die im öffentlichen Raum geführt werden, dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden.

    Bitte tragen Sie als Hundehalterinnen und Hundehalter dafür Sorge, dass ihr Hund keine Personen oder Tiere ausdauernd anbellt, sie anspringt oder in sonstiger Weise erheblich beinträchtigt.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 31 und 32 - Allgemeiner Ordnungsdienst

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes in Bremen steht rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Gästen der Hansestadt Bremen freundlich und unbürokratisch zur Seite.

    Durch die Präsenz in den Straßen und auf den Plätzen achtet der Bremer Ordnungsdienst auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Typische Aufgaben sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten, Spielhallen und öffentlichen Veranstaltungen (wie z.B. dem Freimarkt). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugenschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die sich die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kümmern, seien es die illegale Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressive Bettlerinnen und Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen oder die sogenannten "Wild"-Pinkler.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bremer Ordnungsdienstes erfüllen polizeiliche Aufgaben, sie dürfen Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Aber auch Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen.

    Referatsleitungen  Frau Müller und Herr Coban

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 39-43

    28195 Bremen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Prinzipiell darf in Bremen ein Hund nur von Personen geführt werden, die körperlich dazu in der Lage sind, ihn zu kontrollieren. Ist dies nicht gewährleistet oder liegt keine Erfahrung in Sachen Hundeführung vor, gilt die Person als ungeeignet zur Führung eines Hundes, Wer seinen Vierbeiner in Geschäften, Einkaufszentren sowie öffentlichen Verkehrsmittel und bei Veranstaltungen Gassi führt, muss ihn anleinen und das jeweilige Hausrecht berücksichtigen.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Hund außerhalb des eigenen Grundstückes beziehungsweise der eigenen Wohnung stets ein Halsband mit Ihrem Namen und Anschrift trägt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, spechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.

    Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Anleinpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English