Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe / Bremerhaven
Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Beschreibung
Ein Ehegatte, der einen Ehenamen führt, kann nach der rechtskräftigen Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen wieder annehmen. Kinder aus dieser Ehe, die den Ehenamen als Geburtsnamen führen, können sich der Namensänderung nicht anschließen.
Ansprechpartner
Standesamt Bremerhaven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 12:00; Mi 09:00 - 12:00; Für die Anmeldung der Eheschließung bis auf weiteres nur nach Terminabsprache.; Fr 09:00 - 12:00; Mo 14:00 - 17:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3051
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstr.
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im 2. OG
Derzeit nur EC-Kartenzahlung am Kassenautomaten möglich.
erforderliche Unterlagen
- Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Eheregister, soweit das Register nicht bei dem Standesamt geführt wird, bei dem Erklärung abgegeben wird
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Voraussetzungen
Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten werden in § 41 Personenstandsgesetz geregelt.
Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das die Eheschließung zu beurkunden hat oder das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist, hilfsweise das Wohnsitzstandesamt.
Die Erklärung ist amtsempfangsbedürftig und wird dann wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesamt zugeht.
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat. Nach Auflösung der Ehe kann der Ehegatte, der bei oder nach der Eheschließung eine Rechtswahl zugunsten eines anderen Rechts getroffen hat, wieder das Namensrecht des Staates, dem er im Zeitpunkt der Auflösung der Ehe angehörte, als das für seine Namensführung maßgebende Recht bestimmen.
Verfahrensablauf
Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Barzahlung und EC-Karten-Zahlung sind am Kassenautomaten möglich.
Beurkundung zur Namensführung von Ehegatten (§41 Abs 1 PStG) oder Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen (§ 42 Abs. 1 PStG), wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist: Gebühr 32.0 EUR
Bescheinigung über die Namensführung (Duplikat, Ersatzausstellung, Nachforderung): Gebühr 13.0 EUR
Beurkundung zur Namensführung von Ehegatten (§41 Abs 1 PStG) oder Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen (§ 42 Abs. 1 PStG), wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist: Gebühr 65.0 EUR
Beurkundung zur Namensführung von Ehegatten (§41 Abs 1 PStG) oder Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen (§ 42 Abs. 1 PStG), wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist und Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen: Gebühr 108.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Ehe