Lebenspartnerschaft

    Ehe: Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

    Wir möchten unsere eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

    Beschreibung

    Am 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten.

    Bestehende Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden, wenn die Lebenspartner persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit im Standesamt erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. Es handelt sich bei der Umwandlung also um eine Eheschließung.

    Ansprechpartner

    Standesamt Bremen-Mitte

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Mitte

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
    standesamtmitte@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe:
    ehe@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt: 
    geburten@inneres.bremen.de

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An den standesamtlichen Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes Bremen-Mitte können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar zusätzlich max. 11 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Trauzeugen/Trauzeuginnen, Kinder, Fotografen/Fotografinnen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu geben die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In den Kliniken/Geburtshäusern liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt. 
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte erfolgen:
      urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de),
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollerallee 79

    28209 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do,Fr 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Am Seiteneingang ist ein Fahrstuhl vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Bremen-Nord

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Nord

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:

    standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:

    geburtennord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Eheschließung:

    ehenord@inneres.bremen.de.

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An der standesamtlichen Eheschließung im Trauzimmer des Standesamtes Bremen-Nord können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar und der Trauzeugen (maximal 2) zusätzlich maximal 15 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Fotograf:innen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu erteilen die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In der Klinik liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Nord erfolgen:
      standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de)
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Str. 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Fahrstühle sind vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültige Personalausweise oder Reisepässe
    • die erweiterte Meldebescheinigung, wenn eine Person nicht in Bremen gemeldet ist oder im Melderegister eine Auskunftssperre eingerichtet ist
    • die aktuelle (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift vom Lebenspartnerschaftsregister oder die aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde und die aktuellen beglaubigten Abschriften der Geburtsregister/Geburtsurkunden,

      wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet wurde, bei dem die Umwandlung vollzogen wird

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Umwandlung muss beim Standesamt angemeldet werden (vergleichbar mit der "Anmeldung zur Eheschließung", siehe unter "i  Wo kann ich mehr erfahren?").

    Die eingetragene Lebenspartnerschaft muss noch bestehen.

    Zuständig für die Anmeldung zur Umwandlung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen-

    Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Paar entscheidet, ob die Umwandlung am Schreibtisch oder in einem der Trauräume des Standesamts vorgenommen wird.

    Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe möglich.

    Kosten

    Die Umwandlung selbst ist gebührenfrei.
    Stammbuch: 15,00 € bis 40,00 €

    Eheurkunde: Gebühr 13.0 EUR

    Jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Eheurkunde: Gebühr 7.0 EUR

    Eheschließung in einem Außentrauort: Gebühr 114.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Da die Umwandlung eine Eheschließung ist, müssen bei diesem Termin beide Partner im Standesamt anwesend sein. Findet die Umwandlung nicht direkt im Anschluss an die Anmeldung zur Umwandlung statt sondern zum Beispiel im Rahmen einer förmlichen Zeremonie zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine Bevollmächtigung für den Termin der Anmeldung möglich. Setzen Sie sich am Besten vorher mit dem Standesamt in Verbindung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Ehe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English