Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    Dies gilt auch, wenn Sie seit mehreren Jahren geduldet in Bremen leben und Sie sich gut / nachhaltig integriert haben.
    Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie hier:

    Beschreibung

    Wenn Sie in Bremen mit dem Status Duldung leben und Ihnen die Ausreise aus Deutschland auf längere Zeit aus Gründen unmöglich ist, die Sie nicht verschuldet haben, können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Solche Gründe können z.B. sein:

    • dass Ihnen eine sichere Rückkehr in Ihr Heimatland nicht möglich ist,
    • dass Sie längerfristig so schwer erkrankt sind, dass Sie nicht reisefähig sind,
    • dass Sie für die Betreuung eines Kindes in Bremen verantwortlich sind oder für die Pflege eines nahen Angehörigen gebraucht werden.
    • Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen kommt z.B. auch in Betracht, wenn Sie
    • Jugendlich oder unter 21 Jahre sind und
    • seit min. 4 Jahren in Deutschland leben und erfolgreich die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen.
    • Oder wenn Sie seit mindestens acht Jahren oder, falls Sie zusammen mit einem minderjährigen Kind leben, seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben und sich nachhaltig in Deutschland integriert haben.

    Weitere Voraussetzungen sind, dass kein Zweifel an Ihrer Identität besteht, sie straffrei sind und dass Sie, wenn Sie erwachsen sind, nach Möglichkeit den Lebensunterhalt selbst sichern oder sich nachweislich darum bemühen, sofern Ihnen dies wegen Kindererziehung oder Krankheit nicht unmöglich sein sollte.

    Ansprechpartner

    Migrationsamt

    Beschreibung

    Aktuelle Informationen

    • Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
      Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Verkürzung des erforderlichen Inlandsaufenthalts von 8 auf 5 Jahre und die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens im Mai 2024 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten erfolgen Einbürgerungen nach den Voraussetzungen des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/StAG.pdf

      Bitte sehen Sie momentan von Anfragen zur neuen Gesetzgebung ab.

      Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html
    • Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
      Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.

      Aktuelles und ein Informationsschreiben zur Fortgeltung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 04. März 2025 finden Sie in der Dienstleistung "Ukraine – Aufenthalt in Deutschland".Weitere Informationen zur Fortgeltung Ihrer erteilten Aufenthaltserlaubnis finden Sie auch in der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO oder als PDF-Dokument in der oben genannten Dienstleistung.
    • Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023 Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
      Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
    • Informationen zu der Erdbeben-Katastrophe in der Türkei und Syrien:
      Die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereisten türkischen Staatsangehörigen endet mit Ablauf des 6. August 2023
      https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/116/VO

      Für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet über den 06. August 2023 hinaus, gelten die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regeln. 
    • Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige finden Sie unter:
      https:////www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de

    • WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.

    • Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:

      mailto:office@migrationsamt.bremen.de

      Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.

      Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

      Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

      Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung. 

    Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:

    Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.

    Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:

    • die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
    • die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
    • die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
    • die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
    • und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

    Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:

    • telefonisch unter: 0421 361-88630 oder
    • per E-Mail an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Hinweise finden Sie unter "Nachgeordnete Einrichtungen".

    Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: 0421 361-88630(Mo: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Mi, Do: 08.00 bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthalt

    Beschreibung

    Termine nur nach Vereinbarung

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

    Kunden und Kundinnen, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen.

    Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren vollständigen Personalien, Ihrem Anliegen und dem Aktenzeichen: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine Rückmeldung.
    Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

    Alle Kunden, die bereits einen Aufenthaltstitel in Bremen bekommen haben, erhalten automatisch vor Ablauf einen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Bitte nehmen Sie diesen Termin nach Möglichkeit wahr, da wir nur so garantieren können, dass Ihr Titel rechtzeitig vor Ablauf verlängert wird.

    Kunden, die nach ihrer Einreise nach Deutschland erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, benötigen ebenfalls einen Termin zur Vorsprache.

    Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheiduung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361-88630 (montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)(montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen, können Sie diese beim Migrationsamt beantragen. Z.B. bei Ihrem nächsten Termin zur Verlängerung Ihrer Duldung. Sie können an uns aber auch eine schriftliche Anfrage per E-Mail senden an mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de

    Die MitarbeiterInnen des Migrationsamts prüfen aber auch von sich aus, ob u.W. die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und thematisieren die Frage bei der Verlängerung Ihrer Duldung, wenn dies aus unserer Sicht der Fall sein sollte.

    Fristen

    Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden. Wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Aufenthaltserlaubnis umgehend erteilt werden

    Kosten

    Wir informieren Sie über die Kosten, wenn wir prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Sie in Betracht kommt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English