Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    Dies gilt auch, wenn Sie seit mehreren Jahren geduldet in Bremen leben und Sie sich gut / nachhaltig integriert haben.
    Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie hier:

    Beschreibung

    Wenn Sie in Bremen mit dem Status Duldung leben und Ihnen die Ausreise aus Deutschland auf längere Zeit aus Gründen unmöglich ist, die Sie nicht verschuldet haben, können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Solche Gründe können z.B. sein:

    • dass Ihnen eine sichere Rückkehr in Ihr Heimatland nicht möglich ist,
    • dass Sie längerfristig so schwer erkrankt sind, dass Sie nicht reisefähig sind,
    • dass Sie für die Betreuung eines Kindes in Bremen verantwortlich sind oder für die Pflege eines nahen Angehörigen gebraucht werden.
    • Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen kommt z.B. auch in Betracht, wenn Sie
    • Jugendlich oder unter 21 Jahre sind und
    • seit min. 4 Jahren in Deutschland leben und erfolgreich die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen.
    • Oder wenn Sie seit mindestens acht Jahren oder, falls Sie zusammen mit einem minderjährigen Kind leben, seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben und sich nachhaltig in Deutschland integriert haben.

    Weitere Voraussetzungen sind, dass kein Zweifel an Ihrer Identität besteht, sie straffrei sind und dass Sie, wenn Sie erwachsen sind, nach Möglichkeit den Lebensunterhalt selbst sichern oder sich nachweislich darum bemühen, sofern Ihnen dies wegen Kindererziehung oder Krankheit nicht unmöglich sein sollte.

    Ansprechpartner

    Migrationsamt

    Beschreibung

    Aktuelle Informationen

    • Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
      Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten bis zum 4. März 2026. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.

      Alle weiteren Informationen und die Änderung der bisherigen Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung finden Sie in der Dienstleistung „Ukraine – Aufenthalt in Deutschland“. 

    • Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
      Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, wie die Voraussetzungen, die Verfahrensschritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung“, die Sie über die zugeordnete Dienststelle „Einbürgerung“ öffnen können.

    • Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023 Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
      Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.

    • WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.

    • Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:

      mailto:office@migrationsamt.bremen.de

      Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.

      Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

      Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

      Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung. 

    Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:

    Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.

    Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:

    • die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
    • die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
    • die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
    • die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
    • und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

    Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:

    • telefonisch unter: 0421 361-88630 oder
    • per E-Mail an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Wenn Sie einen Termin im Migrationsamt verpasst haben oder Sie einen Termin nicht einhalten können, kommen Sie bitte nicht einfach ohne Termin zu uns. Bitte senden Sie so schnell wie möglich eine E-Mail an Ihr Fachreferat. Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihrem Terminschreiben oder Sie senden eine E-Mail an mailto:office@migrationsamt.bremen.de und bitten um einen neuen Termin.

    Bitte nennen Sie uns in der E-Mail

    • Ihren Namen,
    • Ihr Geburtsdatum,
    • Ihre Wohnanschrift,
    • Ihre Kontaktdaten

    und was Sie möchten. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail ebenfalls mit, sowie, ob Sie einen Termin nur für sich selbst oder auch für Ihren Ehepartner und/oder Kinder benötigen.

    Sie erhalten dann in den kommenden Tagen eine Antwort mit einem neuen Termin.

    Weitere Hinweise finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: 0421 361-88630(Mo: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Mi, Do: 08.00 bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthalt

    Beschreibung

    Termine nur nach Vereinbarung

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

    Kunden und Kundinnen, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen.

    Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren vollständigen Personalien, Ihrem Anliegen und dem Aktenzeichen: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine Rückmeldung.
    Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

    Alle Kunden, die bereits einen Aufenthaltstitel in Bremen bekommen haben, erhalten automatisch vor Ablauf einen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Bitte nehmen Sie diesen Termin nach Möglichkeit wahr, da wir nur so garantieren können, dass Ihr Titel rechtzeitig vor Ablauf verlängert wird.

    Kunden, die nach ihrer Einreise nach Deutschland erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, benötigen ebenfalls einen Termin zur Vorsprache.

    Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheiduung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361-88630 (montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)(montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen, können Sie diese beim Migrationsamt beantragen. Z.B. bei Ihrem nächsten Termin zur Verlängerung Ihrer Duldung. Sie können an uns aber auch eine schriftliche Anfrage per E-Mail senden an mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de

    Die MitarbeiterInnen des Migrationsamts prüfen aber auch von sich aus, ob u.W. die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und thematisieren die Frage bei der Verlängerung Ihrer Duldung, wenn dies aus unserer Sicht der Fall sein sollte.

    Fristen

    Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden. Wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Aufenthaltserlaubnis umgehend erteilt werden

    Kosten

    Wir informieren Sie über die Kosten, wenn wir prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Sie in Betracht kommt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English