Asylverfahren, Anerkennung und Aufenthaltserlaubnis
Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) positiv entschieden wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. Diesen Bescheid erhält auch das Migrationsamt. Sie bekommen dann vom Migrationsamt spätestens innerhalb von 2 Wochen eine Einladung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Bitte sprechen Sie nicht bei uns vor, wenn Sie die Einladung von uns noch nicht bekommen haben, weil wir Ihr Anliegen dann noch nicht bearbeiten können.
Beschreibung
Wenn das BAMF Ihren Asylantrag positiv entschieden hat, stellt das BAMF in dem Bescheid, den Sie per Post bekommen, fest, dass Sie entweder:
- als asylberechtigt anerkannt wurden oder
- als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden oder
- als subsidiär schutzberechtigt anerkannt wurden oder
- Abschiebungshindernisse bestehen.
Wenn Sie dennoch Fragen oder Einwände gegen die Entscheidung des BAMF haben, müssen Sie sich direkt an das BAMF wenden. Die Kontaktdaten hierzu finden sich auf dem Bescheid, den Sie vom BAMF bekommen haben, ebenso wie die Rechtsmittelbelehrung, die Ihnen erläutert, wie Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Auf Grundlage der positiven Entscheidung des BAMF erhalten Sie vom Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie vom Migrationsamt automatisch per Post eine Einladung für einen bestimmten Termin. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zum Migrationsamt, da wir Ihr Anliegen ohne Termin nicht bearbeiten können.
Die Details zur Terminvergabe finden Sie unter „Verfahren".
Ansprechpartner
Migrationsamt
Beschreibung
Aktuelle Informationen
- Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten bis zum 4. März 2026. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.
Alle weiteren Informationen und die Änderung der bisherigen Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung finden Sie in der Dienstleistung „Ukraine – Aufenthalt in Deutschland“.
- Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, wie die Voraussetzungen, die Verfahrensschritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung“, die Sie über die zugeordnete Dienststelle „Einbürgerung“ öffnen können. - Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023 Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels. - WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.
- Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:
mailto:office@migrationsamt.bremen.de
Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.
Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.
Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.
Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.
Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:
Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.
Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:
- die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
- die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
- die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
- die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
- die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
- die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
- und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.
Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:
- telefonisch unter: 0421 361-88630 oder
- per E-Mail an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de
Wenn Sie einen Termin im Migrationsamt verpasst haben oder Sie einen Termin nicht einhalten können, kommen Sie bitte nicht einfach ohne Termin zu uns. Bitte senden Sie so schnell wie möglich eine E-Mail an Ihr Fachreferat. Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihrem Terminschreiben oder Sie senden eine E-Mail an mailto:office@migrationsamt.bremen.de und bitten um einen neuen Termin.
Bitte nennen Sie uns in der E-Mail
- Ihren Namen,
- Ihr Geburtsdatum,
- Ihre Wohnanschrift,
- Ihre Kontaktdaten
und was Sie möchten. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail ebenfalls mit, sowie, ob Sie einen Termin nur für sich selbst oder auch für Ihren Ehepartner und/oder Kinder benötigen.
Sie erhalten dann in den kommenden Tagen eine Antwort mit einem neuen Termin.
Weitere Hinweise finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0421 361-88630(Mo: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Mi, Do: 08.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
Aufenthalt
Beschreibung
Termine nur nach Vereinbarung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Kunden und Kundinnen, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen.
Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren vollständigen Personalien, Ihrem Anliegen und dem Aktenzeichen: mailto:office@migrationsamt.bremen.de
Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine Rückmeldung.
Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.
Alle Kunden, die bereits einen Aufenthaltstitel in Bremen bekommen haben, erhalten automatisch vor Ablauf einen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Bitte nehmen Sie diesen Termin nach Möglichkeit wahr, da wir nur so garantieren können, dass Ihr Titel rechtzeitig vor Ablauf verlängert wird.
Kunden, die nach ihrer Einreise nach Deutschland erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, benötigen ebenfalls einen Termin zur Vorsprache.
Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheiduung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-88630 (montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)(montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de
Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: zast@soziales.bremen.de
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn das BAMF Ihren Asylantrag positiv entschieden hat, erhält auch das Migrationsamt automatisch diesen Bescheid. Sobald wir diesen Bescheid erhalten haben, senden wir Ihnen per Post eine Einladung für einen Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zum Migrationsamt, da wir Ihr Anliegen ohne Termin nicht bearbeiten können. Sollten Sie 2 Wochen nach Erhalt der Post vom BAMF noch keine Einladung von uns bekommen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail, damit wir den Sachverhalt überprüfen können:
mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de
In der Einladung steht auch, was Sie zu dem Termin mitbringen müssen. Bitte nehmen Sie diesen Termin wahr und bringen die erbetenen Unterlagen mit, da wir die Aufenthaltserlaubnis sonst nicht erteilen können.
Wenn Sie zu dem Termin nicht kommen können, senden Sie uns bitte eine E-Mail, mit der Bitte um einen anderen Termin.
Wenn Sie Fragen zu den Rechten haben, die sich aus der Aufenthaltserlaubnis ergeben und selbst über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, bringen Sie zu dem Termin bitte einen Dolmetscher mit.
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025