Termin verpasst
Was Sie tun können wenn Sie Ihren Termin im Migrationsamt verpasst haben, erfahren Sie hier:
Beschreibung
Die Termine im Migrationsamt werden i.d.R. so vergeben, dass Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung vor Ablauf verlängert wird. Hierzu vergeben wir Termine.
Wenn Sie einen Termin im Migrationsamt verpasst haben, kommen Sie bitte nicht einfach ohne Termin zu uns, sondern senden so schnell wie möglich eine E-Mail an Ihr Fachreferat. Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihrem Terminschreiben oder Sie senden eine E-Mail an mailto:office@migrationsamt.bremen.de und bitten um einen neuen Termin.
Ansprechpartner
Migrationsamt
Beschreibung
Aktuelle Informationen
- Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Verkürzung des erforderlichen Inlandsaufenthalts von 8 auf 5 Jahre und die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens im Mai 2024 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten erfolgen Einbürgerungen nach den Voraussetzungen des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/StAG.pdf
Bitte sehen Sie momentan von Anfragen zur neuen Gesetzgebung ab.
Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html
- Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.
Aktuelles und ein Informationsschreiben zur Fortgeltung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 04. März 2025 finden Sie in der Dienstleistung "Ukraine – Aufenthalt in Deutschland".Weitere Informationen zur Fortgeltung Ihrer erteilten Aufenthaltserlaubnis finden Sie auch in der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO oder als PDF-Dokument in der oben genannten Dienstleistung.
- Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023 Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
- Informationen zu der Erdbeben-Katastrophe in der Türkei und Syrien:
Die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereisten türkischen Staatsangehörigen endet mit Ablauf des 6. August 2023
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/116/VO
Für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet über den 06. August 2023 hinaus, gelten die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regeln. - Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige finden Sie unter:
https:////www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de - WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.
- Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:
mailto:office@migrationsamt.bremen.de
Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.
Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.
Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.
Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.
Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:
Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.
Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:
- die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
- die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
- die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
- die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
- die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
- die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
- und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.
Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:
- telefonisch unter: 0421 361-88630 oder
- per E-Mail an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de
Weitere Hinweise finden Sie unter "Nachgeordnete Einrichtungen".
Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0421 361-88630(Mo: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Mi, Do: 08.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
Aufenthalt
Beschreibung
Termine nur nach Vereinbarung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Kunden und Kundinnen, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen.
Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren vollständigen Personalien, Ihrem Anliegen und dem Aktenzeichen: mailto:office@migrationsamt.bremen.de
Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine Rückmeldung.
Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.
Alle Kunden, die bereits einen Aufenthaltstitel in Bremen bekommen haben, erhalten automatisch vor Ablauf einen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Bitte nehmen Sie diesen Termin nach Möglichkeit wahr, da wir nur so garantieren können, dass Ihr Titel rechtzeitig vor Ablauf verlängert wird.
Kunden, die nach ihrer Einreise nach Deutschland erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, benötigen ebenfalls einen Termin zur Vorsprache.
Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheiduung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-88630 (montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)(montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Bitte senden Sie uns eine E-Mail, wenn Sie einen Termin im Migrationsamt verpasst haben an mailto:office@migrationsamt.bremen.de und bitten um einen neunen Termin.
Bitte nennen Sie uns in der E-Mail
- Ihren Namen,
- Ihr Geburtsdatum,
- Ihre Wohnanschrift,
- Ihre Kontaktdaten
und was Sie möchten sowie, ob Sie einen Termin nur für sich selbst oder auch für Ihren Ehepartner und/oder Kinder benötigen.
Sie erhalten dann in den kommenden Tagen eine Antwort mit einem neuen Termin.
Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zu uns, da wir Kunden ohne Termin nicht mehr bedienen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024