Niederlassungserlaubnis beantragen

    Wenn Sie bereits in Deutschland leben und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die Niederlassungserlaubnis beantragen.

    Wichtige Informationen finden Sie hier:

    Beschreibung

    Die Niederlassungserlaubnis ist in der Regel zu erteilen, wenn Sie:

    • seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
    • Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern,
    • Sie insgesamt fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben,
    • Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.

    Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auch früher möglich. Dies muss individuell geprüft werden.

    Ansprechpartner

    Migrationsamt

    Beschreibung

    Aktuelle Informationen

    • Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
      Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Verkürzung des erforderlichen Inlandsaufenthalts von 8 auf 5 Jahre und die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens im Mai 2024 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten erfolgen Einbürgerungen nach den Voraussetzungen des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/StAG.pdf

      Bitte sehen Sie momentan von Anfragen zur neuen Gesetzgebung ab.

      Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html
    • Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
      Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.

      Aktuelles und ein Informationsschreiben zur Fortgeltung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 04. März 2025 finden Sie in der Dienstleistung "Ukraine – Aufenthalt in Deutschland".Weitere Informationen zur Fortgeltung Ihrer erteilten Aufenthaltserlaubnis finden Sie auch in der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO oder als PDF-Dokument in der oben genannten Dienstleistung.
    • Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023 Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
      Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
    • Informationen zu der Erdbeben-Katastrophe in der Türkei und Syrien:
      Die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereisten türkischen Staatsangehörigen endet mit Ablauf des 6. August 2023
      https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/116/VO

      Für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet über den 06. August 2023 hinaus, gelten die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regeln. 
    • Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige finden Sie unter:
      https:////www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de

    • WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.

    • Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:

      mailto:office@migrationsamt.bremen.de

      Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.

      Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

      Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

      Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung. 

    Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:

    Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.

    Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:

    • die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
    • die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
    • die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
    • die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
    • und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

    Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:

    • telefonisch unter: 0421 361-88630 oder
    • per E-Mail an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Hinweise finden Sie unter "Nachgeordnete Einrichtungen".

    Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: 0421 361-88630(Mo: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Mi, Do: 08.00 bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthalt

    Beschreibung

    Termine nur nach Vereinbarung

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

    Kunden und Kundinnen, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen.

    Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren vollständigen Personalien, Ihrem Anliegen und dem Aktenzeichen: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine Rückmeldung.
    Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

    Alle Kunden, die bereits einen Aufenthaltstitel in Bremen bekommen haben, erhalten automatisch vor Ablauf einen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Bitte nehmen Sie diesen Termin nach Möglichkeit wahr, da wir nur so garantieren können, dass Ihr Titel rechtzeitig vor Ablauf verlängert wird.

    Kunden, die nach ihrer Einreise nach Deutschland erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, benötigen ebenfalls einen Termin zur Vorsprache.

    Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheiduung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361-88630 (montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)(montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    bsu - bremen_service universität

    Beschreibung

    Das bsu ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Wissenschaftler_innen und Studierenden sowie deren Familien, die mit Wohnsitz in Bremen gemeldet sind.

    Auskünfte erhalten Sie unter:

    • Tel. (0421) 218-61020 oder
    • Tel. (0421) 218-61021 oder
    • Tel. (0421) 218-61022 oder
    • per E-Mail an bsu@migrationsamt.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Bibliothekstraße 6

    28359 Bremen

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminabsprache. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des bsu: https://www.uni-bremen.de/bsu/kontakt.html

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • 1 Biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)

      Lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei: https://www.bundesdruckerei.de

    • ausgefülltes Antragsformular
    • gültiger Reisepass
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen

      der letzten drei Monate

    • Nachweis über bisher gezahlte Rentenversicherungsbeiträge
    • Mietvertrag

      aktuelle Miethöhe + Nebenkosten

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllen, können Sie diese beim Migrationsamt beantragen. Zum Beispiel bei Ihrem nächsten Termin zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

    Sie können uns aber auch eine schriftliche Anfrage per E-Mail senden an mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Die Mitarbeiter:innen des Migrationsamts prüfen aber auch von sich aus, ob unseres Wissens die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und thematisieren die Frage bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

    Wenn Sie Mitarbeiter:in einer bremischen Hochschule bzw. deren wissenschaftlichen Einrichtungen sind, buchen Sie zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis bitte über den untenstehenden Link einen Termin im bsu - bremen_service universität:

    mailto:auslaenderbehoerde-bsu@migrationsamt.bremen.de

    Fristen

    Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden. Wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Niederlassungserlaubnis umgehend erteilt werden.

    Kosten

    Wir informieren Sie über die Kosten, wenn wir prüfen, ob die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Sie in Betracht kommt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Aufenthalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English