Erteilung einer Veranstaltungserlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen auf Hauptverkehrsstraßen oder mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 500 Personen muss eine Erlaubnis beim Amt für Straßen und Verkehr beantragt werden.
Führt die Veranstaltung über Nebenstraßen oder beträgt die Teilnehmerzahl weniger als 500 Personen, ist die Erlaubnis beim zuständigen Polizeirevier zu beantragen.
Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Diese Informationen benötigen wir von Ihnen:
- Art der Veranstaltung
- Strecke, auf der die Veranstaltung durchgeführt wird
- benötigen Sie ein zusätzliches Gebiet für Auf- und Abbau?
- Anzahl der Teilnehmer
- Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende) der Veranstaltung
- Verantwortliche Person (mit Anschrift und erreichbarer Telefon-Nummer, z. B. Handy)
Verfahrensablauf
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden dies mit den beizufügenden Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse: office@ASV.Bremen.de.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024