Antrag auf Auskunft über Erschließungskosten
Beschreibung
Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch von Teilmaßnahmen) von Straßen erhebt die Stadt Bremen Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (s. Erschließungsbeitragsgesetz v. 14.01.2016.
Bei Bedarf erteilt das Amt für Straßen und Verkehr, Bereich Erschließung, gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge.
Dazu ist von Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten das zu bewertende Grundstück inkl. Flurstücksnummer aufzugeben.
Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Sofern Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.
Verfahrensablauf
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
Kosten
je Grundstück bzw. pro Bescheinigung.: Gebühr 40.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.08.2024