Anmeldung zur Wettbürosteuer / Bremerhaven
Beschreibung
Die Wettbürosteuer ist eine Unterart der bremischen Vergnügungssteuer und wird mit Wirkung ab dem 1. Juli 2017 aufgrund des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes (VergnStG) in Bremen und Bremerhaven erhoben. Der Wettbürosteuer unterliegt der Betrieb eines Wettbüros, in dem das Vermitteln und Verfolgen von Wetten möglich ist.
Wettbüros sind im steuerlichen Sinn daher solche Wettvermittlungsstellen, die neben der Annahme von Wettscheinen zum Beispiel an Wettautomaten, Terminals oder ähnlichen Wetteinrichtungen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse an Bildschirmen ermöglichen.
Ansprechpartner
Steueramt/Wettbürosteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich); und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 0471 590-2326
Weitere Informationen
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 167b
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Ein Bildschirm ist jede feste oder mobile elektrische Anzeige, die es ermöglicht, Wettveranstaltungen oder Wettergebnisse zu verfolgen. Der Bildschirm kann ein eigenständiges Gerät oder Teil eines Gerätes sein.
Verfahrensablauf
Die Steuer wird vom Betreiber des Wettbüros erhoben. Dieser hat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat eine Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck „Wettbürosteuer-Anmeldung“ und der „Anlage zur Wettbürosteuer-Anmeldung“ abzugeben, in der die Steuer selbst zu berechnen ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025