Vergnügungsteuer Erhebung

    Anmeldung zur Wettbürosteuer / Bremerhaven

    Beschreibung

    Die Wettbürosteuer ist eine Unterart der bremischen Vergnügungssteuer und wird mit Wirkung ab dem 1. Juli 2017 aufgrund des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes (VergnStG) in Bremen und Bremerhaven erhoben. Der Wettbürosteuer unterliegt der Betrieb eines Wettbüros, in dem das Vermitteln und Verfolgen von Wetten möglich ist.

    Wettbüros sind im steuerlichen Sinn daher solche Wettvermittlungsstellen, die neben der Annahme von Wettscheinen zum Beispiel an Wettautomaten, Terminals oder ähnlichen Wetteinrichtungen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse an Bildschirmen ermöglichen.

    Ansprechpartner

    Steueramt/Wettbürosteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich); und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
    Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
    WC: 1. OG Raum 167b

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Ein Bildschirm ist jede feste oder mobile elektrische Anzeige, die es ermöglicht, Wettveranstaltungen oder Wettergebnisse zu verfolgen. Der Bildschirm kann ein eigenständiges Gerät oder Teil eines Gerätes sein.

    Verfahrensablauf

    Die Steuer wird vom Betreiber des Wettbüros erhoben. Dieser hat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat eine Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck „Wettbürosteuer-Anmeldung“ und der „Anlage zur Wettbürosteuer-Anmeldung“ abzugeben, in der die Steuer selbst zu berechnen ist.

    Fristen

    Die Wettbürosteuer ist jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat zu zahlen. Bei bestehendem SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Beträge abgebucht.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr Anliegen wird in der Regel innerhalb von maximal 4 Wochen bearbeitet.

    Kosten

    Die Wettbürosteuer beträgt 60 € je Bildschirm und angefangenem Monat.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English