Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer / Bremerhaven
Beschreibung
Wer als Eigentümerin oder Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder unentgeltliche Nutzerin oder unentgeltlicher Nutzer im Stadtgebiet Bremerhaven eine Zweitwohnung (= Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) bewohnt, hat grundsätzlich eine Zweitwohnungsteuer zu entrichten.
Ansprechpartner
Steueramt/Zweitwohnungsteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich); und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 0471 590-3105
Weitere Informationen
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 167b
erforderliche Unterlagen
- Mietvertrag und Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Eine Wohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerortsgesetzes ist eine Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen und Schlafen bestimmt ist und zu der eine Küche oder Kochnische und eine Toilette gehört. Ein möbliertes Einzelzimmer zählt deshalb nicht als Wohnung.
- Ausgenommen von der Steuerpflicht sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete sowie Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft, von denen eine oder einer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung neben der außerhalb der Stadt Bremerhaven gelegenen gemeinsamen Hauptwohnung unterhält.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Steuerpflichtige oder der Steuerpflichtige hat für jedes Kalenderjahr bis zum 1. März des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben, in der die Steuer selbst zu berechnen ist. Wer bereits im Vorjahr eine Steuer angemeldet hat, braucht nur dann eine Erklärung abzugeben, wenn sich Änderungen ergeben haben. Ansonsten ist der bereits angemeldete oder festgesetzte Betrag jeweils bis zum 1. März des Folgejahres solange zu zahlen, bis eine neue Steuererklärung einzureichen ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Zweitwohnungsteuern sind vermeidbare Aufwandsteuern. Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, unterhalten üblicherweise nur eine Wohnung. Das Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Bremerhaven ist zwingend an die Meldedaten gebunden. Maßgebend ist hier § 21 Bundesmeldegesetz, wonach die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners ist und jede weitere Wohnung ihre oder seine Nebenwohnung. Für die Feststellung der Hauptwohnung ist entscheidend, welche von mehreren Wohnungen zeitlich vorwiegend benutzt wird.
Bitte überprüfen Sie Ihre Meldedaten.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025