Zweitwohnungssteuer

    Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer / Bremerhaven

    Beschreibung

    Wer als Eigentümerin oder Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder unentgeltliche Nutzerin oder unentgeltlicher Nutzer im Stadtgebiet Bremerhaven eine Zweitwohnung (= Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) bewohnt, hat grundsätzlich eine Zweitwohnungsteuer zu entrichten.

    Ansprechpartner

    Steueramt/Zweitwohnungsteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich); und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
    Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
    WC: 1. OG Raum 167b

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Mietvertrag und Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Eine Wohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerortsgesetzes ist eine Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen und Schlafen bestimmt ist und zu der eine Küche oder Kochnische und eine Toilette gehört. Ein möbliertes Einzelzimmer zählt deshalb nicht als Wohnung.
    • Ausgenommen von der Steuerpflicht sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete sowie Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft, von denen eine oder einer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung neben der außerhalb der Stadt Bremerhaven gelegenen gemeinsamen Hauptwohnung unterhält.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Steuerpflichtige oder der Steuerpflichtige hat für jedes Kalenderjahr bis zum 1. März des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben, in der die Steuer selbst zu berechnen ist. Wer bereits im Vorjahr eine Steuer angemeldet hat, braucht nur dann eine Erklärung abzugeben, wenn sich Änderungen ergeben haben. Ansonsten ist der bereits angemeldete oder festgesetzte Betrag jeweils bis zum 1. März des Folgejahres solange zu zahlen, bis eine neue Steuererklärung einzureichen ist.

    Fristen

    Die Zweitwohnungsteuer ist jeweils bis zum 1. März für das abgelaufene Kalenderjahr zu zahlen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr Anliegen wird in der Regel innerhalb von maximal 4 Wochen bearbeitet.

    Kosten

    Ab 1. Januar 2017 beträgt die Zweitwohnungsteuer 10% der jährlichen Nettokaltmiete.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zweitwohnungsteuern sind vermeidbare Aufwandsteuern. Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, unterhalten üblicherweise nur eine Wohnung. Das Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Bremerhaven ist zwingend an die Meldedaten gebunden. Maßgebend ist hier § 21 Bundesmeldegesetz, wonach die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners ist und jede weitere Wohnung ihre oder seine Nebenwohnung. Für die Feststellung der Hauptwohnung ist entscheidend, welche von mehreren Wohnungen zeitlich vorwiegend benutzt wird.

    Bitte überprüfen Sie Ihre Meldedaten.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English